Wie setzen sich die Beiträge der Privaten zusammen?

02.Juli 2008

Grundsätzlich gilt, dass In der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen vom Gesetzgeber geregelt sind und von vornherein feststehen. Völlig anders geht es da bei den privaten Versicherern zu. Hier kann der Kunde zum Teil auch selber Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nehmen und sein eigenes Leistungspäckchen selber zusammen stellen.  Wer gehobene Ansprüche auch in Bezug auf medizinische Leistungen befriedigen will, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen, als der Zeitgenosse, der bereits mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Solidaritätsprinzip verfahren und alle gleichermaßen und auch in Unabhängigkeit vom Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, gelten diese Kriterien bei den Privaten unter anderem als beitragsbestimmend. Hinzu kommt noch das Geschlecht, eventuelle Vorerkrankungen wie auch spezielle Risiken. Doch zum unangefochtenen Vorteil gilt, dass die persönliche Einkommenslage keinen Einfluss auf die Beitragshöhe des Versicherten nimmt. Dieser Punkt spielt eine entscheidende Rolle bei den gesetzlichen Kassen. Wer hier zu den Besserverdienenden gehört, muss viel berappen. Somit tragen diese Beitragszahler auch die Kosten derjenigen, die weniger gut betucht sind. Die Privaten kalkulieren da völlig anders und zwar nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Die individuellen und risikogerechten Beiträge dienen insbesondere auch den Altersrückstellungen, die das altersbedingte und steigende Gesundheitsrisiko auffangen sollen. In jungen Jahren verursacht der Versicherte meist noch keine Kosten und die Krankenversicherung kann einen Teil der Beiträge dafür verwenden, diese gewinnbringend anzulegen. Erst später, mit steigendem Alter wendet sich das Blatt und die Gesundheitskosten steigen an. Dann können die für das Alter zurück gelegten Anteile wie auch die Gewinne dafür verendet werden, die erhöhten Kosten zu decken. In der Regel soll dies auch ein Baustein dafür sein, die Beiträge bei den privaten Versicherern konstant zu halten. Auch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip muss bei einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung beachtet werden. Der Patient gilt bei einer ärztlichen Behandlung als Vertragspartner des Arztes und erhält somit auch sofort eine Rechnung. Diese muss zunächst selber beglichen werden und hat die Versicherung die Rechnung begutachtet und geprüft, kann der Patient mit einer Kostenrückerstattung rechnen. Die vergleichsweise hohen Krankenhausrechnungen müssen nicht vom Versicherten vorgestreckt werden, denn schnell kommen Beträge in einer vierstelligen Größenordnung zusammen. Dann wird die Klinik- Card der Privaten eingesetzt, die alle versicherungsrelevanten Daten beinhaltet und der Versicherungsnehmer kann bei der Rechnung außen vor bleiben.

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