Wie definieren sich die Unterschiede?
01.Juli 2008
Wer vor der Wahl steht, sich für eine Versicherungsvariante entscheiden zu müssen, sollte sich im Vorfeld mit den individuellen Kriterien auseinander setzen. Die Leistungen im einzelnen nehmen da einen besonderen Stellenwert ein. Wer zur Heerschar der gesetzlich Versicherten gehört, muss in der Apotheke zehn Prozent selber für Medikamente und Verbandmittel aus der eigenen Tasche bezahlen. Mindestens fünf und maximal zehn Euro werden dann für das Kassenmitglied fällig. Der privat Versicherte muss sich in der Regel nicht an den Kosten beteiligen. Wer die Arzneien und das Verbandmittel vorstreckt, bekommt die Kosten später in voller Höhe von seinem Privatversicherer erstattet. Werden Brillen oder Kontaktlinsen benötigt, zahlt die Kasse keine Erstattung für das Brillengestell und lediglich bis zum 18. Lebensjahr werden Sehhilfen erstattet. Kontaktlinsen werden von vornherein nur in wenigen Ausnahmefällen getragen. Der privat Versicherte kann davon profitieren, dass zwischen 50 und 150 Euro für Brillengestelle übernommen werden, wobei der individuell gewählte Tarif eine besondere Rolle spielt. Von einer kompletten Erstattung kann der Patient profitieren, wenn der Augenarzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Wer eine herkömmliche zahnmedizinische Behandlung bekommt, kann mit einer Kostenübernahme von der Kasse rechnen. Soll es jedoch ein hochwertiger Zahnersatz sein, oder es steht eine besondere Behandlung an, muss der Kassenpatient meist tief in die Tasche greifen. Der Festzuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent und nur derjenige, der über einen Zeitraum von zehn Jahren regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann mit Zuschüssen von bis zu 65 Prozent rechnen. Jedes Extra muss der gesetzlich Versicherte selber bezahlen und die Summen gehen oft in die Hunderte von Euro. Wer privat krankenversichert ist, bekommt grundsätzlich zahnmedizinische Behandlungen erstattet und wenn ein besonderer Zahnersatz verlangt wird oder gar ein Implantat, kann der Privatpatient von weitaus höheren Zuschüssen profitieren, als das Kassenmitglied. Aus diesem Grunde werden in zunehmender Weise auch Zusatzversicherungen für die Zähne offeriert. Zwar übernimmt keine Versicherung alle Kosten, die dann anfallen, doch grundsätzlich wird hierbei ein erweitertes Leistungsspektrum angeboten. Da der Zustand des Gebisses in der heutigen Zeit zum Statussymbol geworden ist, legen auch immer mehr gesetzlich Versicherte großen Wert auf besondere Behandlungen.
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