Wechseln zu einer anderen GKV

18.Juli 2008

Eine der letzten Gesundheitsreformen eröffnete auch den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, sich eine andere Krankenversicherung zu suchen, wenn sie mit ihrer bisherigen unzufrieden waren oder sie Beiträge sparen wollten. Während zuvor ein striktes Reglement herrschte, wer wo versichert sein musste, kann seitdem jeder weitgehend frei wählen. Die einzige Ausnahme stellen die IKKs dar, in denen nach wie vor nur Angehörige von Handwerksberufen versichert sein dürfen. Das Einsparpotential ist zum Teil erheblich und kann bis zu einhundert Euro pro Monat ausmachen. Nachteile können sich ergeben, wenn die neue Krankenkasse weit entfernt liegt. War man es gewohnt, bei Problemen oder Wünschen kurz in der Geschäftsstelle vorbei zu schauen, ist man bei einer ortsfremden Kasse auf Telefon und Brief angewiesen, was bei komplizierteren Sachverhalten durchaus negativ sein kann. Kommuniziert man gewöhnlich häufig mit seiner Krankenversicherung, sollte man auch Porto,- und Telefonkosten einkalkulieren.Die Leistungen unterscheiden sich nur minimal, da diese gesetzlich für alle Krankenkassen vorgeschrieben sind. Wegen der Leistungen zu wechseln lohnt nur, wenn ein ganz spezielles Angebot für den Betroffenen persönlich so wichtig ist, das der Aufwand lohnt. Ein anderer Wechselgrund kann ein besserer Service der neuen Kasse sein, was bei häufiger Inanspruchnahme durchaus zu Buche schlagen kann. Wechseln kann man auch, wenn man schon krank ist, da jede Kasse zur Aufnahme verpflichtet ist. Anders als bei den privaten Krankenversicherung kommt es auf einen Risikoeinschätzung nicht an, da die GKV eine solchen nicht vornehmen darf.

Kündigen kann man jeweils zum jeweils zum Monatsende. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Monate. Nach dem Wechsel muss man eineinhalb Jahre bei der neuen Kasse bleiben, bevor man sich erneut nach einer Alternative umschauen darf. Ein Sonderkündigungsrecht hat man allerdings bei jeder Beitragserhöhung.

Ab nächstem Jahr werden sich diese Regeln allerdings verändern, zumal dann ein Einheitstarif für alle GKVs eingeführt wird. Ein Wechsel wegen des Beitrags lohnt dann nur noch, wenn man in einer Kasse versichert ist, die von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch macht, ihre individuellen Beiträge um maximal ein Prozent zu erhöhen, wenn sie mit den vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommt.

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