Sind privat Versicherte wirklich bevorzugt?
27.Juni 2008
Wer nach den bedeutendsten Merkmalen einer privaten Krankenversicherung im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen sucht, wird dies nicht nur am Leistungsumfang festmachen können, sondern in erster Linie auch an der Beitragshöhe.Zu einem gewissen Teil kann der Antragsteller selber Einfluss darauf nehmen und nicht die Höhe des monatlichen Einkommens gehört zu den wichtigsten Kriterien, sondern auch der gewünschte Tarif.
Die Privaten stufen zunächst einmal nach dem Alter, dem Geschlecht, eventuellen Vorerkrankungen, besonderen Risiken und dem aktuellen Gesundheitszustand ein. Die Wahl des Tarifes bleibt dem Versicherten selber überlassen. Grundsätzlich gilt dabei, dass derjenige, der einen exklusiven Schutz bevorzugt, dafür auch tiefer ins Portemonnaie greifen muss, als derjenige, der bereits mit einer Basisversorgung zufrieden ist, wie es sie auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen geboten wird.
Entscheidend ist bei einer Privatversicherung, dass nach dem Äquivalenzprinzip vorgegangen wird und nicht das Solidaritätsprinzip zugrunde liegt, wie es die Kassen verfolgen.
Ein gut verdienender Alleinstehender muss meist bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr bezahlen, als bei einer privaten Versicherung.
Wer jedoch jung ist und seinen beruflichen Werdegang mit einer Selbständigkeit startet, muss zunächst mit dem spitzen Stift rechnen. Aus diesem Grunde bietet sich ein günstiger Basistarif an. Kann der Versicherte Fuß fassen und sein Einkommen steigt im Laufe der Zeit, ist ein Wechsel in einen gehobenen Tarif immer möglich. Die Überprüfung des Gesundheitszustandes ist dann nicht mehr notwendig.
Zu den Vorzügen eines Privatpatienten gehört auch, dass es Tarife gibt, die einen weltweiten Schutz zu bieten haben und meist auch einen Krankenrücktransport gewährleisten. Eine freie Wahl des Arztes und einer Klinik gehört ebenfalls zu den Wünschen vieler Patienten.
Wer sich die Vorzüge privat Versicherter anseiht und selber Kassenpatient ist, möchte gern den eigenen Schutz erweitern und in einigen Bereichen dem privaten Standard anpassen.
Aus diesem Grunde gehört seit der Gesundheitsreform im April 2007 für private Versicherer auch das lukrative Geschäft von Zusatzversicherungen dazu. Wer dieses Plus vereinbart, kann auch bei einem stationären Aufenthalt von einem Einbett- oder Zweibettzimmer profitieren, oder sich vom Chef einer Klinik untersuchen lassen. Doch die Wahl des Krankenhauses bleibt nach wie vor dem Privatpatienten vorbehalten. Wer bei der Kasse versichert ist, bleibt immer noch außen vor.
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