Privat versichert- was bedeutet das eigentlich?
03.Juli 2008
Wer seiner Gesundheit einen hohen Stellenwert zuordnet, verlangt auch ein Plus, wenn es um die ärztliche Versorgung geht und die Unterbringung in einer Klinik bei einem stationären Aufenthalt. Der Partner in Sachen Gesundheit ist immer die jeweilige Krankenversicherung. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen zwei Varianten: zum einen die gesetzlichen Krankenversicherungen und zum anderen die privaten Anbieter. Die Privaten sind Versicherungsgesellschaften, die gegen Zahlung von monatlichen Beiträgen die Kosten des Patienten übernimmt, die bei ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Diagnose und Prophylaxe bestehen. Die gesetzlichen Kassen arbeiten gemäß des bundesdeutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, während die privaten Versicherungen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und privatrechtlichen Unternehmen betrieben werden. Während die Kassen nach dem Solidaritätsprinzip vorgehen und jeden aufnehmen müssen, schlagen sich das Alter, das Geschlecht, die persönlichen Risiken, wie auch der Gesundheitszustand auf die monatlichen Beiträge für die private Versicherung nieder. Doch die individuellen Anforderungen an die einzelnen Leistungen bestimmen unter anderem auch die Kosten. Wer sich für einen gehobenen Tarif entscheidet, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen. Dazu gehört unter anderem die Chefarztbehandlung bei einem stationären Aufenthalt und das ein- oder Zweibettzimmer. Weil die Kassen längst nicht diesen Leistungsumfang zu bieten haben, verlangen immer mehr Kassenmitglieder auch einen erweiterten Schutz. Zusatzversicherungen der privaten Versicherer tragen dazu bei, das Leistungsangebot zu erweitern. Jedoch besteht nicht die Möglichkeit, eine Privatklinik aufzusuchen, da die Kassen keine Verträge mit Kliniken dieser Art unterhalten. Zusatzversicherungen übernehmen die Differenz zwischen den Kassenleistungen und den gehobenen Leistungen der Privaten. Denkbar ist auch eine Krankentagegeld- Versicherung. Der freiwillig gesetzlich Versicherte, der auf eigene Rechnung arbeitet, also selbständig ist, kann davon profitieren. Denn nicht jeder Berufstätige kann von der gesetzlich definierten sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht profitieren. Schnell sind insbesondere bei Selbständigen die Reserven angegriffen. Wer dem entgegen wirken will, kann sich für den zusätzlichen Schutz der privaten Versicherungen entschließen. Erscheinen die Beiträge zu hoch, kann der Versicherungsnehmer von der Staffelung profitieren. Dann setzt das Krankentagegeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein und erhöht sich gestaffelt, bis das vertraglich vereinbarte Niveau erreicht ist.
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