Pflegen für die Rente
06.November 2008
Die Leistungen für pflegebedürftig Personen sind durch die letzte Gesetzesnovelle deutlich verbessert worden. Die Verbesserungen betreffen jedoch nicht nur die Patienten selbst, sondern auch diejenigen Angehörigen, die sich um ein hilfsbedürftiges Familienmitglied kümmern. Das die Pflegeversicherung überhaupt existiert ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Der Einführung vor dreizehn Jahren ging eine lange Debatte voraus. Seitdem existiert eine weitere wichtige Absicherung gegen Lebensrisiken, die für jeden Bürger zur Verfügung steht. Die erste große Reform der Pflege hat natürlich auch negative Seiten. So wurden, um die Leistungen aufrecht zu erhalten und auch zu verbessern, der Beitragssatz erhöht. Dafür bekommen alle Personen, die daheim einen Angehörigen pflegen, jetzt eine höhere Entschädigung. Es werden in drei Schritten bis zum Jahr 2012 die Pflegegelder um jeweils zehn Euro angehoben.Wer die Pflege nicht vollständig selbst übernehmen kann oder will, erhält nunmehr auch höhere Zuschüsse bei Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes. Auch wer nicht zu Hause, sondern ganz oder teilweise in einer Einrichtung gepflegt wird, profitiert von den Erhöhungen der Geldleistungen aus der Pflegekasse. Die neue Volkskrankheit Nr. 1 wird außergewöhnlich stark bei den Neuregelungen berücksichtigt. Wer an Demenz leidet erhält nun beinahe zweitausend Euro mehr pro Jahr, wenn er in seinem Alltag nicht mehr alleine zu Recht kommt.
Mittlerweile gibt es fast eine halbe Million Menschen, die zugunsten der Pflege eines anderen Menschen auf eigene Erwerbstätigkeit ganz oder wenigstens zum Teil verzichten. Auch hier gibt es nun neue Leistungen. Für diesen Personenkreis werden fortan aus der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene sich wenigstens vierzehn Stunden in der Woche mit der Pflege beschäftigt. Die Höhe des Beitrag bemisst sich an dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der aufgewandten Zeit.
Artikel gespeichert unter: Pflegefall
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