Wer als ganz normaler sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer regelmäßig seine Beiträge zur Pflegeversicherung abführt, wähnt sich womöglich in einer trügerischen Sicherheit, falls tatsächlich einmal eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte. Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen nämlich bei weitem nicht aus, um alle anfallenden Kosten zu decken. Das kann dann noch ausreichend sein, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt und man zu Hause oder bei einem Verwandten untergebracht ist. Ist die Familie dazu nicht bereit oder in der Lage, bleibt nur eine Unterbringung in einem Pflegeheim. Das kosten jedoch in der so genannte Pflegestufe Drei bereits etwa dreitausend Euro pro Monat und die Kosten werden eher steigen als sinken. So gut wie niemand hat derart hohe Alterseinkünfte und eine private Vorsorge, die diese Kosten abdecken würde, ist ebenfalls selten. Von der Versicherung erhält man nämlich aktuell einen maximalen Zuschuss von etwas über vierzehnhundert Euro, über die Hälfte der Kosten müssen also selbst aufgebracht werden. Fehlt diese oder ein Teil des Geldes, kann es für die leiblichen Kinder des Pflegebedürftigen teuer werden. Das Pflegeheim wird nämlich bei Unterdeckung eine Antrag bei den Sozialämtern stellen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen einen entsprechenden Zuschuss zahlen, die Heimunterbringung ist also erst einmal gewährleistet. Leider wollen die Sozialkassen dieses Geld nach Möglichkeit wieder zurück haben. Jetzt kommen die Kinder ins Spiel, an dies sich das Amt jetzt wenden wird. Da Eltern einen Anspruch auf Unterhalt gegen ihre Sprösslinge haben, der Pflegebedürftige diesen aber nicht mehr geltend machen kann, übernimmt dies das Sozialamt, das jetzt dieses Recht innehat. Für die betroffenen Kinder kann das schnell zu einem finanziellen Desaster werden, bedenkt man die Höhe der möglichen Ansprüche. Um festzustellen, wie viel die Kinder zahlen können, müssen diese ihre finanziellen Verhältnisse im Detail angeben. Ob und in welcher Höhe das Sozialamt Unterhalt geltend machen kann, hängt allerdings von der Fähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen ab. Grundsätzlich darf man eintausendzweihundertfünfzig Euro für sich und nochmal neunhundertfünfzig für den Partner behalten. Muss man selbst etwa Kinder versorgen und spart für das Alter oder hat sonstige Aufwendungen wie Kredite, werden diese Kosten ebenfalls abgezogen. Vom Rest, der übrig bleibt, fordert das Sozialamt üblicherweise die Hälfte. Verlangt es mehr, sollte man die Forderung von einer fachkundigen Person prüfen lassen.Das Amt hält sich jedoch nicht nur an die laufenden Einnahmen, sondern greift gegebenenfalls auch auf Vermögenswerte zu. Auch hier muss man nicht alles verwerten, so bleibt eine selbst genutzte Immobilie stets außen vor. Allerdings wird dabei, sofern sie abbezahlt ist, auch das verfügbare Einkommen höher.
Um dieser Belastung zu entgehen, sollte man sich rechtzeitig eine private Pflegeversicherung abschließen.
21. Juli 2008
Die demoskopische Entwicklung in Deutschland zeigt, wie in anderen Industrieländern auch, deutlich in eine Richtung: der Anteil der älteren Bürger wird bei einer insgesamt schrumpfenden Bevölkerung immer größer, da die geringe Geburtenrate und die stetig steigende Lebenserwartung die so genannte Bevölkerungspyramide langsam aber sicher von der Basis auf die Spitze stellen.Könnte man ohne nähere Überprüfung jetzt annehmen, das eine sinkende Bevölkerungszahl auch einen geringeren Bedarf an Ärzten zur Folge hat, übersieht man dabei ein wichtiges Detail. Eine aktuelle Studie hat sich damit beschäftigt, wie viel Ärzte wir in Zukunft brauchen werden um die Versorgung aller Bürger sicher zu stellen. Sie kommt zu dem erst einmal überraschenden Ergebnis, das wir nicht weniger, sondern mehr Hausärzte brauchen werden, soll die medizinische Versorgung ihr hohes Niveau flächendeckend halten.
Eine Messzahl zur Bedarfsermittlung ist dabei die Zahl der Arztkontakte. Auf Grundlage der vorhandenen Daten werden diese in den nächsten zwölf Jahren um über acht Prozent zunehmen. Für Mecklenburg bedeutet dies zum Beispiel, das rein rechnerisch fast sechshundert zusätzliche Hausärzte benötigt werden. Wie es kommt, das weniger Menschen mehr Ärzte benötigen, liegt einmal daran, das ältere Menschen wesentlich häufiger ihren Arzt aufsuchen. Da der Anteil der älteren Bevölkerung steigt und diese ihre Verhalten nicht ändert, ergibt sich daraus der erwähnten Mehrbedarf. Weiter stehen viele Hausärzte kurz vor dem Ruhestand. Die dadurch entstehende Vakanz muss ebenfalls in die Rechnung mit einfließen. Ähnliches gilt auch für den Krankenhausbereich, wo ebenfalls ein rechnerischer Mehrbedarf an medizinischem Personal erkennbar ist. Hier ist die Zahl der Behandlungstage die entscheidende Messzahl. Auch diese wird durch einen höheren Anteil älterer Patienten steigen, allerdings nicht in allen Medizinbereichen gleichmäßig. Der Schwerpunkt wird laut Erkenntnissen der Studie bei der inneren Medizin, der Chirurgie und der Neurologie liegen. Auch dies überrascht nicht, da diese Medizinfelder sich mit den typischen Leiden älterer Menschen befassen.
20. Juli 2008
Eine der letzten Gesundheitsreformen eröffnete auch den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, sich eine andere Krankenversicherung zu suchen, wenn sie mit ihrer bisherigen unzufrieden waren oder sie Beiträge sparen wollten. Während zuvor ein striktes Reglement herrschte, wer wo versichert sein musste, kann seitdem jeder weitgehend frei wählen. Die einzige Ausnahme stellen die IKKs dar, in denen nach wie vor nur Angehörige von Handwerksberufen versichert sein dürfen. Das Einsparpotential ist zum Teil erheblich und kann bis zu einhundert Euro pro Monat ausmachen. Nachteile können sich ergeben, wenn die neue Krankenkasse weit entfernt liegt. War man es gewohnt, bei Problemen oder Wünschen kurz in der Geschäftsstelle vorbei zu schauen, ist man bei einer ortsfremden Kasse auf Telefon und Brief angewiesen, was bei komplizierteren Sachverhalten durchaus negativ sein kann. Kommuniziert man gewöhnlich häufig mit seiner Krankenversicherung, sollte man auch Porto,- und Telefonkosten einkalkulieren.Die Leistungen unterscheiden sich nur minimal, da diese gesetzlich für alle Krankenkassen vorgeschrieben sind. Wegen der Leistungen zu wechseln lohnt nur, wenn ein ganz spezielles Angebot für den Betroffenen persönlich so wichtig ist, das der Aufwand lohnt. Ein anderer Wechselgrund kann ein besserer Service der neuen Kasse sein, was bei häufiger Inanspruchnahme durchaus zu Buche schlagen kann. Wechseln kann man auch, wenn man schon krank ist, da jede Kasse zur Aufnahme verpflichtet ist. Anders als bei den privaten Krankenversicherung kommt es auf einen Risikoeinschätzung nicht an, da die GKV eine solchen nicht vornehmen darf.
Kündigen kann man jeweils zum jeweils zum Monatsende. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Monate. Nach dem Wechsel muss man eineinhalb Jahre bei der neuen Kasse bleiben, bevor man sich erneut nach einer Alternative umschauen darf. Ein Sonderkündigungsrecht hat man allerdings bei jeder Beitragserhöhung.
Ab nächstem Jahr werden sich diese Regeln allerdings verändern, zumal dann ein Einheitstarif für alle GKVs eingeführt wird. Ein Wechsel wegen des Beitrags lohnt dann nur noch, wenn man in einer Kasse versichert ist, die von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch macht, ihre individuellen Beiträge um maximal ein Prozent zu erhöhen, wenn sie mit den vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommt.
18. Juli 2008
Gerade die privaten Krankenkassen haben ein vitales Interesse daran, dass ihre Kunden möglichst lange möglichst gesund bleiben. Zwar dürfte dies auch der Wunsch der meisten Versicherten sein, jedoch aus ganz anderen Beweggründen. Die Versicherung möchte natürlich Heilungskosten sparen, die durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar wären. Eine dieser Vorsorgemaßnahmen, wohl ein der besten überhaupt, ist, sich ausreichend Bewegung zu verschaffen. Da nur noch eine Minderheit in der heutigen Zeit körperlich anstrengenden Berufen nachgeht und insbesondere die besser verdienenden Mitglieder der PKV in aller Regel ihren Arbeitstag auf einem Bürostuhl verbringen, versuchen die Unternehmen Anreize zu schaffen, damit ihre Kunden sich fit halten. Eines dieser Programme findet in Zusammenarbeit mit einem Verband der Sportstudios statt. Dieser Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualitätsstandards der Branche zu erhöhen und überwacht deren Einhaltung. Dabei geht es heute im Sportstudio bei weitem nicht mehr nur darum möglichst viele Muskel aufzubauen. Der Schwerpunkt liegt heute bei der Fitness des Normalbürgers und bei gezielten Angeboten zur Bekämpfung typischer Leiden, die durch Bewegungsmangel verursacht werden. So sind Rückenschmerzen eine Volkskrankheit geworden, nicht zuletzt durch die vielen sitzenden Tätigkeiten des modernen Menschen, wodurch wichtige Muskeln verkümmern und dem Körper nicht mehr den nötigen Halt geben können. Die Folge sind Haltungsschäden verbunden mit Schmerzen. Dies lässt sich durch ein gezieltes Training beheben und vor allem kann man dem vorbeugen. Gleiches gilt für Herz,- Kreislauferkrankungen, die ebenfalls zu einem guten Teil auf zu wenig Bewegung zurückzuführen sind.
Die Unternehmen arbeiten mit dem Verband zusammen und bewerben empfehlenswerte Studios bei ihren Mitgliedern. Die Versicherten erhalten günstige Angebote in den Mitgliedsstudios, so das alle Beteiligten letztendlich von der Zusammenarbeit profitieren. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben schon lange entdeckt, dass gezielte Vorsorge mit einfachen Mitteln für beide Seiten von Vorteil ist. Die Versicherten bleiben länger gesund und die Behandlungskosten sinken, was wiederum allen Beitragszahlern zugute kommt.
17. Juli 2008
Auch hier ist es wieder die allgegenwärtige Gesundheitsreform, die Anlass zu Veränderungen gab. Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen neuen Spitzenverband gegründet, der künftig ihre Interessen vertreten soll. Die Arbeit hat der Verband seit diesem Monat aufgenommen und soll eine wichtige Rolle beim Thema Gesundheit spielen. Die Gründung war veranlasst durch eine Entscheidung des Gesetzgebers, der für die Krankenversicherungen und auch die Pflegeversicherungen eine wichtige Rolle für die Gesundheitsvorsorge vorgesehen hat. So soll der neue Verband entscheidend die Eckpunkte in allen Gesundheitsfragen festlegen. Keine unbedeutende Aufgabe, schlie?lich geht es um die medizinische Versorgung von etwa siebzig Millionen Versicherten.Die Ma?nahme soll dazu dienen, die Kräfte der verschiedenen Krankenkasse zu bündeln und ihre Arbeit besser zu koordinieren. Deutschland ist ja bekanntlich ein Verbändestaat. Keine Branche, und sei sie noch so klein, die keinen Verband hätte. So brachten es die Krankenkassen bislang immerhin auf insgesamt sieben, die jeweils verschiedene Kassenmodelle vertraten. Eine angemessene Zahl von Vertretungen, bedenkt man die Grö?e dieser Institutionen. Nun hat man alle sieben Einzelverbände in einen einzigen zusammen gefasst, der nach Ma?gabe des Gesetzgebers alle ersetzten soll. Die Interessen der Versicherten durch zu setzen wird mit diesem koordinierten Auftreten gewiss einfacher, aber auch verantwortungsvoller. Gerade bei Themen von deutschlandweitem Interesse ist ein Ansprechpartner für alle Beteiligten eine deutliche Vereinfachung, die gegebenenfalls auch zu schnelleren Ergebnissen führen wird. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, wird die Zukunft zeigen. An Arbeit wird es dem neuen Superverband nicht fehlen. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass eine gro?e Vielfalt von Themen dort für Entscheidungen vorbereitet werden. Im ganzen sind es einhundertsechzig verschiedene Themen, die auch die privaten Krankenkassen und die Pflegeversicherungen betreffen, die hier bearbeitet werden sollen. Im Mittelpunkt soll dabei immer der Versicherte stehen, dessen möglichst optimale Versorgung oberstes Ziel des Verbandes sein soll. Dazu gehören auch die Belange des medizinischen Personals. Der Verband plädiert beispielsweise für eine leistungsgerechte Vergütung der ?rzte, die gerade bei Nachwuchskräften mitunter sehr zu wünschen übrig lässt.
16. Juli 2008
Den Krankenhäusern geht es schlecht. Sie müssen mit immer weniger Mitteln immer mehr Patienten versorgen. Trotz steigender Anforderungen wird überall insbesondere Pflegepersonal abgebaut, obwohl die fachgerechte Versorgung schon jetzt kaum mehr gewährleistet ist. Schuld daran sind nach Ansicht der Kassen die Länder, die die Mittel für Krankenhäuser beständig zurück fahren würden. Gefordert wird daher eine größeres Engagement an bei der Finanzierung. Befürchtet wird jedoch, das sich die Lage in Zukunft verschlimmern statt verbessern wird, und die Länder eher weniger als mehr für die Gesundheitsvorsorge beitragen werden. Auch die Unterfinanzierung der Krankenhäuser ist eine unmittelbare Folge der Gesundheitsreform, die im Detail für diesen Bereich noch nicht endgültig ausgehandelt ist. So sollen die Krankenkassen künftig die Betriebskosten der Krankenhäuser übernehmen, geht es nach den Gesundheitsministern. Dies würde jedoch zu einer weiteren Beitragssteigerung führen, so dass zum Schluss die Versicherten die Lücke füllen müssten, die die Länder geschlagen haben.Die Krankenkassen zahlen jetzt schon einen großen Teil der Krankenhauskosten und wollen sich hier nicht noch mehr verausgaben. Die Kassen sind der Ansicht, dass das Problem nicht existieren würde, wenn die Länder genau wie sie selbst ihren Verpflichtungen nachkämen. So fällt es zum Beispiel in die Verantwortung der Länder, technisches Gerät zu finanzieren. Gerade in diesem Bereich fließen kaum noch Mittel mit entsprechenden Folgen für die Patienten. Innovatives medizinisches Gerät, dass viele Leben retten könnte, fehlt allerorten, während die vorhandene Technik oftmals veraltet ist.
Eine zusätzliche Belastung sind die allgemein seit Jahren stark steigenden Kosten insbesondere für Medikamente. Dieser Posten nimmt einen immer größeren Teil des Budgets in Anspruch und ist mit ursächlich für die vielerorts dramatische Personalsituation. Arbeiten an der Leistungsgrenze mit zahlreichen meist unbezahlten Überstunden ist schon längst die Regel, nicht mehr die Ausnahme. Gleichzeitig wird die Bezahlung immer schlechter, da nicht erfolgende Lohnerhöhungen inflationsbedingt zu einem stetigen Kaufkraftverlust und so quasi zu Lohnsenkungen führen. Selbst dort wo es Lohnerhöhungen gab, erreichen die Quoten selten die Teuerungsrate. Die Profitgier der Pharmakonzerne wird somit zu einer aktuten Gesundheitsgefahr für die Patienten und auch die Mitarbeiter.
16. Juli 2008
Die Gesundheitsreform setzt nicht nur den Versicherten zu, auch die privaten Krankenvollversicherer sehen sich durch die Entwicklung in ihrer Existenz bedroht. Zwar steht den Unternehmen fürs erste nur ins Haus, einen Basistarif für jedermann anbieten zu müssen, der für alle Mitglieder voraussichtlich die Beiträge in die Höhe treiben wird. Jedoch existieren weiter reichende Vorschläge, die in der Tat die Existenz der privaten in Frage stellen. Sollte die PKV gezwungen werden, ihr Geschäftsmodell aufzugeben, haben führende Vertreter bereits mit Klagen gedroht und die Entschlossenheit verkündet, bis zur letzten Instanz um das Überleben zu kämpfen. Bedrohlich ist für die Unternehmen die Entwicklung zu einer Einheitsversicherung, die keinen Unterschied mehr zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse macht. Sollte es soweit kommen, bliebe den privaten Kassen bestenfalls noch das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Was das zur Folge hätte, hat die Branche bereits öffentlich gemacht.Erste und dramatischste Konsequenz wäre der Verlust einer großen Zahl von Arbeitsplätzen als logische Folge des Wegfalls der wichtigsten Geschäftsgrundlage dieser Unternehmen. Die erzwungene Einstellung der Geschäftstätigkeit könnte darüber hinaus auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Die Altersrückstellungen der Mitglieder der PKV wären bei einer gesetzlich angeordneten Kündigung der Verträge verloren. Da diese Rückstellung aus den individuellen Beiträgen der Mitglieder angespart wird, würde man ihnen diesen Vermögenswert quasi zwangsenteignen. Ob diese vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist zumindest fraglich. Selbst wenn man sie in einen allgemeinen Fonds überführen würde, stünden sie zwar der Allgemeinheit der Versicherten zur Verfügung, was den Enteignungscharakter jedoch nicht aufheben würde.
Auch gibt es weitere juristische Bedenken, bezüglich der vertraglichen Verpflichtung, die die Unternehmen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen haben. So ist keine PKV grundlos berechtigt Verträge zu kündigen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung. Bevor also nicht der letzte Kunde tot ist oder freiwillig kündigt, müssten die Geschäfte weitergeführt werden, ohne dass es zu Neugeschäften kommen dürfte. Ein zweifellos unhaltbarer Zustand für ein Wirtschaftsunternehmen.
Die Versicherer vertreten die Auffassung, dass auch der Gesetzgeber nicht berechtigt ist, diese privatrechtlichen Verträge zu stornieren. In ihrer jetzigen Struktur sind die Unternehmen auf die Einnahmen aus der Krankenvollversicherung angewiesen um zu überleben. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für den meist selbstständig tätigen Vertrieb, dem eine wichtige Verdienstquelle wegfallen würde.
11. Juli 2008
Wer seiner Gesundheit einen hohen Stellenwert zuordnet, verlangt auch ein Plus, wenn es um die ärztliche Versorgung geht und die Unterbringung in einer Klinik bei einem stationären Aufenthalt. Der Partner in Sachen Gesundheit ist immer die jeweilige Krankenversicherung. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen zwei Varianten: zum einen die gesetzlichen Krankenversicherungen und zum anderen die privaten Anbieter. Die Privaten sind Versicherungsgesellschaften, die gegen Zahlung von monatlichen Beiträgen die Kosten des Patienten übernimmt, die bei ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Diagnose und Prophylaxe bestehen. Die gesetzlichen Kassen arbeiten gemäß des bundesdeutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, während die privaten Versicherungen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und privatrechtlichen Unternehmen betrieben werden. Während die Kassen nach dem Solidaritätsprinzip vorgehen und jeden aufnehmen müssen, schlagen sich das Alter, das Geschlecht, die persönlichen Risiken, wie auch der Gesundheitszustand auf die monatlichen Beiträge für die private Versicherung nieder. Doch die individuellen Anforderungen an die einzelnen Leistungen bestimmen unter anderem auch die Kosten. Wer sich für einen gehobenen Tarif entscheidet, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen. Dazu gehört unter anderem die Chefarztbehandlung bei einem stationären Aufenthalt und das ein- oder Zweibettzimmer. Weil die Kassen längst nicht diesen Leistungsumfang zu bieten haben, verlangen immer mehr Kassenmitglieder auch einen erweiterten Schutz. Zusatzversicherungen der privaten Versicherer tragen dazu bei, das Leistungsangebot zu erweitern. Jedoch besteht nicht die Möglichkeit, eine Privatklinik aufzusuchen, da die Kassen keine Verträge mit Kliniken dieser Art unterhalten. Zusatzversicherungen übernehmen die Differenz zwischen den Kassenleistungen und den gehobenen Leistungen der Privaten. Denkbar ist auch eine Krankentagegeld- Versicherung. Der freiwillig gesetzlich Versicherte, der auf eigene Rechnung arbeitet, also selbständig ist, kann davon profitieren. Denn nicht jeder Berufstätige kann von der gesetzlich definierten sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht profitieren. Schnell sind insbesondere bei Selbständigen die Reserven angegriffen. Wer dem entgegen wirken will, kann sich für den zusätzlichen Schutz der privaten Versicherungen entschließen. Erscheinen die Beiträge zu hoch, kann der Versicherungsnehmer von der Staffelung profitieren. Dann setzt das Krankentagegeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein und erhöht sich gestaffelt, bis das vertraglich vereinbarte Niveau erreicht ist.
03. Juli 2008
Grundsätzlich gilt, dass In der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen vom Gesetzgeber geregelt sind und von vornherein feststehen. Völlig anders geht es da bei den privaten Versicherern zu. Hier kann der Kunde zum Teil auch selber Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nehmen und sein eigenes Leistungspäckchen selber zusammen stellen. Wer gehobene Ansprüche auch in Bezug auf medizinische Leistungen befriedigen will, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen, als der Zeitgenosse, der bereits mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Solidaritätsprinzip verfahren und alle gleichermaßen und auch in Unabhängigkeit vom Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, gelten diese Kriterien bei den Privaten unter anderem als beitragsbestimmend. Hinzu kommt noch das Geschlecht, eventuelle Vorerkrankungen wie auch spezielle Risiken. Doch zum unangefochtenen Vorteil gilt, dass die persönliche Einkommenslage keinen Einfluss auf die Beitragshöhe des Versicherten nimmt. Dieser Punkt spielt eine entscheidende Rolle bei den gesetzlichen Kassen. Wer hier zu den Besserverdienenden gehört, muss viel berappen. Somit tragen diese Beitragszahler auch die Kosten derjenigen, die weniger gut betucht sind. Die Privaten kalkulieren da völlig anders und zwar nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Die individuellen und risikogerechten Beiträge dienen insbesondere auch den Altersrückstellungen, die das altersbedingte und steigende Gesundheitsrisiko auffangen sollen. In jungen Jahren verursacht der Versicherte meist noch keine Kosten und die Krankenversicherung kann einen Teil der Beiträge dafür verwenden, diese gewinnbringend anzulegen. Erst später, mit steigendem Alter wendet sich das Blatt und die Gesundheitskosten steigen an. Dann können die für das Alter zurück gelegten Anteile wie auch die Gewinne dafür verendet werden, die erhöhten Kosten zu decken. In der Regel soll dies auch ein Baustein dafür sein, die Beiträge bei den privaten Versicherern konstant zu halten. Auch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip muss bei einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung beachtet werden. Der Patient gilt bei einer ärztlichen Behandlung als Vertragspartner des Arztes und erhält somit auch sofort eine Rechnung. Diese muss zunächst selber beglichen werden und hat die Versicherung die Rechnung begutachtet und geprüft, kann der Patient mit einer Kostenrückerstattung rechnen. Die vergleichsweise hohen Krankenhausrechnungen müssen nicht vom Versicherten vorgestreckt werden, denn schnell kommen Beträge in einer vierstelligen Größenordnung zusammen. Dann wird die Klinik- Card der Privaten eingesetzt, die alle versicherungsrelevanten Daten beinhaltet und der Versicherungsnehmer kann bei der Rechnung außen vor bleiben.
02. Juli 2008
Zu den Grundfesten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört, dass die Leistungen fest definiert sind. Anders sieht es dagegen in der privaten Krankenversicherung aus. Hier können die Mitglieder selbst ihre individuellen Wünsche festlegen, was sich natürlich auch in den Beiträgen nieder schlägt. Schließlich gilt hier das Prinzip: wer viel will, muss auch mehr bezahlen, als derjenige, der mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Die privaten Krankenversicherer berechnen alles nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Somit wird deutlich, dass die einzelnen Beiträge auf die gewünschten Leistungen der Versicherungsnehmer zugeschnitten sind. Wie das Leistungspaket aussehen soll, sollte man vor dem Abschluss des Vertrags bereits festlegen. Aber auch das persönliche Risiko, das jeder in unterschiedlichen Bereichen trägt, trägt zur Beitragsbemessung bei. Das Geschlecht, das Alter und der gesundheitliche Zustand tragen zur Beitragshöhe bei, die beim Beginn der Versicherung ermittelt werden. Grundsätzlich gilt, dass erhöhte Risiken immer mit höheren Beiträgen verbunden sind. Raucher und übergewichtige Personen stellen weitaus größere Risiken für den Versicherer dar, als beispielsweise gesunde Sportler. Damit die privaten Krankenversicherungen effizient kalkulieren können, werden Berechnungen ähnlich wie bei Lebensversicherungen angestellt. Altersrückstellungen sollen die erhöhten Gesundheitskosten, die im gehobenen Alter fällig werden, auffangen. Im weniger hohen Alter, wenn naturgemäß auch weniger Kosten verursacht werden, können die Rückstellungen gewinnbringend angelegt werden, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgebraucht werden. Zu beachten ist für den privat Versicherten auch, dass grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip gearbeitet wird. So müssen zunächst alle anfallenden Kosten für Behandlungen selber „vorgestreckt” werden, da die Rechnungen auf den Patienten ausgestellt werden. Nach eingehender Prüfung durch den Versicherer erfolgt die Rückerstattung durch die Versicherung. Anders geht man bei Krankenhausaufenthalten vor. Die Kosten, die dann fällig werden, können nicht selber gezahlt werden, weil schnell vierstellige Beträge zusammen kommen. Für diesen Zweck gibt es die Chip- Card. Hierauf sind alle versicherungsrelevanten Daten gespeichert, die eine Abrechnung direkt mit der Versicherung ermöglichen; dann bleibt der Privatpatient außen vor.
02. Juli 2008
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