Erweiterter Leistungsumfang der Privaten

17.Juni 2008

Wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, möchte natürlich jeder in den besten Händen sein. Dies bezieht sich nicht einzig und allein auf die medizinische Betreuung, sondern ebenso auf all die anderen Umstände, die damit in Zusammenhang stehen. Wer eine Operation hinter sich hat, kann sich in den seltensten Fällen in einem Mehrbettzimmer erholen. Der gesetzlich Versicherte muss in der Regel mit einem Dreibettzimmer vorlieb nehmen; der Genesungsprozess wird durch diese äußeren Umstände nicht gerade gefördert, denn Ruhe ist hier nicht angesagt. Der Chefarzt wird auch in den seltensten Fällen vorbei schauen, denn grundsätzlich hat der Kassenpatient lediglich einen Anspruch auf die Behandlung eines Arztes, der gerade seinen Dienst versieht. Doch genau hierbei kann der privat Versicherte enorm profitieren. Der gehobene Tarif ermöglicht eine entsprechende Unterkunft in einem Einbett- oder Zweibettzimmer und die Visite durch den Chef der Klinik ist dann auch garantiert. Kassenpatienten müssen mit Grundleistungen auskommen, während der Privatpatient von dem erweiterten Leistungsangebot profitieren kann. Doch vorbei sind die Zeiten, in denen der gesetzlich Versicherte diese Umstände hinnehmen muss. Vielmehr wird die Chance geboten, durch private Zusatzversicherungen auch die Leistungen bei einem stationären Aufenthalt aufstocken zu lassen. Gerade in jüngster Vergangenheit haben sich viele Kassenpatienten dazu entschlossen, den eher mageren Schutz der Kasse durch eine Privatversicherung zu ergänzen. Wer in eine Klinik eingewiesen wird, sollte nicht nur die Unterlagen und die Krankenversichertenkarte der Kasse dabei haben, sondern auch die der Privatversicherung. Doch müssen alle Kriterien, die in Zusammenhang mit diesem erweiterten Schutz stehen, vorher abgecheckt werden. Schließlich fallen nicht alle Bedingungen unter den Privatversicherern gleich aus. Kommt es zu einer stationären Behandlung, sollte der Patient alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen aufheben. Die angefallenen Kosten rechnet die Klinik direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab und alle weiteren Kosten werden dann von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Doch darf niemand vergessen, dass selbst eine private Zusatzversicherung aus einem Kassenpatienten noch längst keinen Privatpatienten macht. Dies wird dann deutlich, wenn es um die Wahl des Krankenhauses geht. Reine Privatkliniken bleiben dem auch mit einer Zusatzversicherung ausgestatteten Patienten nach wie vor verschlossen. Besteht der Patient dennoch darauf, gehen alle anfallenden Kosten auf die eigene Rechnung, die gesetzlichen Versicherer unterhalten kein Vertragsverhältnis zu Privatkliniken.

Artikel gespeichert unter: Vorteile einer privaten Krankenversicherung

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