Die PKV wird nicht kampflos untergehen

11.Juli 2008

Die Gesundheitsreform setzt nicht nur den Versicherten zu, auch die privaten Krankenvollversicherer sehen sich durch die Entwicklung in ihrer Existenz bedroht. Zwar steht den Unternehmen fürs erste nur ins Haus, einen Basistarif für jedermann anbieten zu müssen, der für alle Mitglieder voraussichtlich die Beiträge in die Höhe treiben wird. Jedoch existieren weiter reichende Vorschläge, die in der Tat die Existenz der privaten in Frage stellen. Sollte die PKV gezwungen werden, ihr Geschäftsmodell aufzugeben, haben führende Vertreter bereits mit Klagen gedroht und die Entschlossenheit verkündet, bis zur letzten Instanz um das Überleben zu kämpfen. Bedrohlich ist für die Unternehmen die Entwicklung zu einer Einheitsversicherung, die keinen Unterschied mehr zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse macht. Sollte es soweit kommen, bliebe den privaten Kassen bestenfalls noch das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Was das zur Folge hätte, hat die Branche bereits öffentlich gemacht.Erste und dramatischste Konsequenz wäre der Verlust einer großen Zahl von Arbeitsplätzen als logische Folge des Wegfalls der wichtigsten Geschäftsgrundlage dieser Unternehmen. Die erzwungene Einstellung der Geschäftstätigkeit könnte darüber hinaus auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Die Altersrückstellungen der Mitglieder der PKV wären bei einer gesetzlich angeordneten Kündigung der Verträge verloren. Da diese Rückstellung aus den individuellen Beiträgen der Mitglieder angespart wird, würde man ihnen diesen Vermögenswert quasi zwangsenteignen. Ob diese vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist zumindest fraglich. Selbst wenn man sie in einen allgemeinen Fonds überführen würde, stünden sie zwar der Allgemeinheit der Versicherten zur Verfügung, was den Enteignungscharakter jedoch nicht aufheben würde.

Auch gibt es weitere juristische Bedenken, bezüglich der vertraglichen Verpflichtung, die die Unternehmen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen haben. So ist keine PKV grundlos berechtigt Verträge zu kündigen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung. Bevor also nicht der letzte Kunde tot ist oder freiwillig kündigt, müssten die Geschäfte weitergeführt werden, ohne dass es zu Neugeschäften kommen dürfte. Ein zweifellos unhaltbarer Zustand für ein Wirtschaftsunternehmen.

Die Versicherer vertreten die Auffassung, dass auch der Gesetzgeber nicht berechtigt ist, diese privatrechtlichen Verträge zu stornieren. In ihrer jetzigen Struktur sind die Unternehmen auf die Einnahmen aus der Krankenvollversicherung angewiesen um zu überleben. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für den meist selbstständig tätigen Vertrieb, dem eine wichtige Verdienstquelle wegfallen würde.

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