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Ein Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) kann im Prinzip jeder werden, ganz gleich ob man als Arbeiter, als Angestellter oder als Beamter tätig ist. Freiberufler und Selbstständige können sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ohnehin auf jeden Fall privat versichern lassen, und bei Beamten ist der Fall so, dass sich diese Gruppe eh selbst um ihre Krankenversicherung kümmern muss. Bei den anderen Gruppen ist die Option, einer privaten Krankenversicherung (PKV) beitreten zu können, allerdings anders geregelt, was man auf jeden Fall beachten muss, wenn man daran denkt, Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) werden zu wollen: Arbeiter und Angestellte müssen eine fest gelegte Höhe bei ihrem Bruttolohn pro Jahr nachweisen können, davon ist nämlich eine potentielle Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung (PKV) abhängig. Diese so genannte Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei einem Betrag von exakt 48.150 Euro im Jahr und auf den Monat runter gerechnet bei genau 4.012,50 Euro. Nur wenn man diese Einkommenshöhe erreicht hat ist es machbar, in eine privaten Krankenversicherung (PKV) beizutreten, weil der Gesetzgeber logischerweise aus eigenem Interesse das Gros der Berufstätigen in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sehen möchte, weil dies dem Nutzen der Solidaritätsgemeinschaft dient. Von dieser Einstellung profitieren in der Regel insbesondere die Geringverdiener unter den deutschen Beschäftigten, die als Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind, keine Frage. So kann man im Großen und Ganzen ohne sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen die These aufstellen, dass auf Grund der kommenden Gesundheitsreform, die im nächsten Jahr gültig werden wird, eine Hülle und Fülle von Neuerungen und/oder Änderungen auf die Versicherten in Deutschland zukommen wird – ganz egal ist dabei, ob es sich um Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder um Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung (PKV) handeln mag. Um dies vorher zu sehen, muss man kein Prophet sein. Und deswegen sollte man sich als Versicherter zeitig informieren, was denn genau für Änderungen und Innovationen auf einen zukommen, ganz besonders, wenn man Mitglied in einer privaten Krankenversicherung (PKV) ist, das ist nicht von der Hand zu weisen. Eine ausführliche Tarifübersicht finden Sie bei Monetos.de
25. August 2008
Auf Grund der Tatsache, dass die Gesundheitsreform, die vor der Tür steht, stellen sich viele Mitglieder, die in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, die Kardinalsfrage: Lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) denn auch überhaupt?Ab dem kommenden Jahr 2009 kann man innerhalb des ersten halben Jahres seine Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung in die neue private Krankenversicherung (PKV) mit nehmen, aber lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) denn auch wirklich, und auf was muss man bei einem Wechsel seiner privaten Krankenversicherung (PKV) achten?
Ob ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Verbesserung bringt, kann man so pauschal nicht sagen, weil es immer von der individuellen Situation abhängig ist. Aber man sollte auf jeden Fall einen Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) im Auge behalten, wenn es so ist, dass man mit der privaten Krankenversicherung (PKV), in der man zu dem jetzigen Zeitpunkt als Mitglied versichert ist, aus bestimmtem Grunde nicht besonders zufrieden ist.
EIn Wechsel innerhalb des ersten halben Jahres im kommenden Jahr 2009 birgt den Vorteil, dass man seine Altersrückstellungen zu der neuen privaten Krankenversicherung (PKV) transportieren kann, allerdings nur im Rahmen des neuen Basistarifs. Die gesetzliche Regelung der Regierung sieht vor, dass man dass man bei der privaten Krankenversicherung (PKV), zu der man dann wechselt, anderthalb Jahre in deren Basistarif verweilen muss und erst im Anschluss an diesen Zeitraum in einen vorteilhafteren Tarif wechseln kann.
Weil der besagte Basistarif dem Grundtarif der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mehr als nur entfernt ähnelt, tun sich wechselwillige Mitglieder einer privaten Krankenversicherung (PKV) schwer mit einem Wechsel. Von Bedeutung ist es zudem, dass man nach anderthalb Jahren keine Gesundheitsprüfung machen braucht, sondern direkt in den vorteilhafteren Tarif eingestuft wird. Weil man ja anderthalb Jahre nun dann nur einen schlechteren Tarif hatte, gilt es zu klären, ob man für diesen Zeitraum gewisse Zusatzversicherungen abschließen sollte, mit deren Hilfe man Lücken in seinem Versichertenstatus abdecken kann. Im Falle der Entscheidung für eine neue private Krankenversicherung (PKV) muss man eine Hülle und Fülle von wichtigen Faktoren beachten und dabei nicht bloß auf die Leistungen, Tarife, Beiträge und Preise achten.
06. August 2008
Wer sich auf den Weg ins Ausland macht, kann längst nicht damit rechnen, dass die Krankenkassen alle Kosten für eine medizinische Behandlung übernehmen. Leider haben immer noch viele Bundesbürger lediglich ihre Krankenversicherungskarte dabei, wenn sie ihren Urlaub im Ausland verbringen. Ein privater Schutz ist nicht vorgesehen, doch wenn es erst einmal passiert ist, und ein Familienangehöriger erkrankt, staunen viele nicht schlecht, wie unzureichend der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausfällt. Daher kann jedem nur empfohlen werden, einen zusätzlichen und privaten Auslandskrankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Sollte dann ein Krankenrücktransport notwendig werden, oder will man keine im Ausland üblichen Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente zahlen, deckt ein privater Schutz diese finanziellen Risiken immer ab. Im Urlaub unterliegen Touristen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Zuzahlungen gerechnet werden. Empfehlenswert ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Wie aber sieht es beispielsweise in afrikanischen Ländern aus? Hier und in vielen anderen Ländern gelten auch die Sozialversicherungsabkommen. Konkret bedeutet dies, dass in einem Krankheitsfall die medizinisch erforderlichen Behandlungen übernommen werden, jedoch nur dann, wenn der Patient einen Vertragsarzt konsultiert, oder in einem Vertragskrankenhaus behandelt wird. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass Reisende im Vorfeld bei ihrer jeweiligen Krankenkasse auch einen Auslandskrankenschein dabei haben. Die Angabe des Reiselandes spielt eine besondere Rolle. Lässt man sich als gesetzlich Versicherter, der keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat im Reiseland von einem Privatarzt behandeln, muss die private Rechnung vorab bezahlt werden. Nach dem Ende der Reise kann der Kassenpatient diese Rechnung bei seiner Versicherung einreichen und wird schnell feststellen, dass längst nicht alle Kosten zurück erstattet werden, da nach deutschen Sätzen abgerechnet wird. Der Privatarzt ist jedoch nicht daran gebunden und kann eine erheblich höhere Rechnung ausstellen, deren Differenz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Fazit: der Verbraucher bleibt dann auf einem meist hohen Kostenanteil sitzen. Anders sieht es aus, wenn man sich rechtzeitig für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden hat. Differenzbeträge werden vom Privatversicherer abgedeckt und es entstehen für den Patienten keinen zusätzlichen Kosten.
30. Juni 2008
Wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, möchte natürlich jeder in den besten Händen sein. Dies bezieht sich nicht einzig und allein auf die medizinische Betreuung, sondern ebenso auf all die anderen Umstände, die damit in Zusammenhang stehen. Wer eine Operation hinter sich hat, kann sich in den seltensten Fällen in einem Mehrbettzimmer erholen. Der gesetzlich Versicherte muss in der Regel mit einem Dreibettzimmer vorlieb nehmen; der Genesungsprozess wird durch diese äußeren Umstände nicht gerade gefördert, denn Ruhe ist hier nicht angesagt. Der Chefarzt wird auch in den seltensten Fällen vorbei schauen, denn grundsätzlich hat der Kassenpatient lediglich einen Anspruch auf die Behandlung eines Arztes, der gerade seinen Dienst versieht. Doch genau hierbei kann der privat Versicherte enorm profitieren. Der gehobene Tarif ermöglicht eine entsprechende Unterkunft in einem Einbett- oder Zweibettzimmer und die Visite durch den Chef der Klinik ist dann auch garantiert. Kassenpatienten müssen mit Grundleistungen auskommen, während der Privatpatient von dem erweiterten Leistungsangebot profitieren kann. Doch vorbei sind die Zeiten, in denen der gesetzlich Versicherte diese Umstände hinnehmen muss. Vielmehr wird die Chance geboten, durch private Zusatzversicherungen auch die Leistungen bei einem stationären Aufenthalt aufstocken zu lassen. Gerade in jüngster Vergangenheit haben sich viele Kassenpatienten dazu entschlossen, den eher mageren Schutz der Kasse durch eine Privatversicherung zu ergänzen. Wer in eine Klinik eingewiesen wird, sollte nicht nur die Unterlagen und die Krankenversichertenkarte der Kasse dabei haben, sondern auch die der Privatversicherung. Doch müssen alle Kriterien, die in Zusammenhang mit diesem erweiterten Schutz stehen, vorher abgecheckt werden. Schließlich fallen nicht alle Bedingungen unter den Privatversicherern gleich aus. Kommt es zu einer stationären Behandlung, sollte der Patient alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen aufheben. Die angefallenen Kosten rechnet die Klinik direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab und alle weiteren Kosten werden dann von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Doch darf niemand vergessen, dass selbst eine private Zusatzversicherung aus einem Kassenpatienten noch längst keinen Privatpatienten macht. Dies wird dann deutlich, wenn es um die Wahl des Krankenhauses geht. Reine Privatkliniken bleiben dem auch mit einer Zusatzversicherung ausgestatteten Patienten nach wie vor verschlossen. Besteht der Patient dennoch darauf, gehen alle anfallenden Kosten auf die eigene Rechnung, die gesetzlichen Versicherer unterhalten kein Vertragsverhältnis zu Privatkliniken.
17. Juni 2008
Nicht immer ist bekannt, welche Vorteile eine private Krankenversicherung mit sich bringt und wo die im einzelnen liegen. Dabei können sich viel mehr Arbeitnehmer auch privat absichern lassen, als vielfach angenommen.Zu den klaren Vorteilen einer privaten Absicherung gehören unter anderem die freie Wahl eines Arztes, der Klinik wie auch eines Heilpraktikers.
Müssen gesetzliche Versicherte in jedem Quartal mit einer Praxisgebühr von zehn Euro rechnen, wird diese für den Privatpatienten nicht erhoben.
In der Regel sind auch keine Kosten in der Apotheke fällig, wenn Medikamente, Heil- und sonstige Hilfsmittel verordnet werden.
In bestimmten Tarifen kann der Versicherte davon profitieren, dass der Chefarzt die Behandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt übernimmt, während der Kassenpatient den Arzt akzeptieren muss, der im Moment seinen Dienst versieht.
Doch fragen sich viele, die bislang von Mitgliede einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ob es sich auch tatsächlich lohnt, zum privaten Anbieter zu wechseln. Wer gut verdient und über ein Bruttojahreseinkommen von wenigstens 48.150 Euro verfügt und dies auch glaubhaft über einen Zeitraum von drei Jahren dem Versicherer belegen kann, kann einen entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Freiberufler und Selbständige müssen keine Einkommensnachweise erbringen und werden so von den privaten akzeptiert.
Wer sich für den privaten Versicherungsschutz entscheiden hat, muss vorher alle Leistungen abklopfen, denn schließlich stellt jeder Mensch andere Erwartungen an seinen Versicherer. Viele unterschiedliche Aspekte fließen hier ein. Wo der eine Patient großen Wert auf ein Einbettzimmer legt, möchte der andere, der zudem jung und gesund ist, von einem Kostenerstattungsmodell profitieren.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen spielen somit auch eine entscheidende Rolle bei der Wahl des geeigneten Tarifs, der einen Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nimmt.
Klar ist dabei, dass jeder, der ein Extra an Leistungen von seiner Versicherung erwartet, dafür auch mehr Beiträge zahlen muss.
Junge Menschen, die erst eine berufliche Grundlage auf selbständiger Basis schaffen müssen, können noch nicht den Tarif wählen, der mit hohen Leistungen lockt. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, mit einem Einsteigertarif zu starten, um zu einem späteren Zeitpunkt flexibel in einen höheren Tarif zu wechseln. In der Regel verzichten die privaten Versicherer dann auch auf eine neue Gesundheitsprüfung.
11. Juni 2008
Das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherungen ermöglicht allen einen Zugang und dies in Unabhängigkeit vom Geschlecht, vom Alter und dem gesundheitlichen Zustand. Als Berechnungsgrundlage für die monatlichen Beiträge dient jedoch das Einkommen. Grundsätzlich anders gehen da die privaten Krankenversicherer vor. „abgerechnet” wird nicht anhand des Einkommens, sondern aufgrund der Zugangskriterien. Dazu gehören der aktuelle Gesundheitszustand, die Vorgeschichte, das Geschlecht, das Alter, die besonderen Risiken wie auch der gewählte Tarif. Insbesondere profitieren diejenigen vom dem privaten Versicherungsschutz, die gut verdienen und familiär noch nicht gebunden sind und kinderlose Doppelverdiener. Unabhängig vom Einkommen können auch Freiberufler, Künstler und Selbstständige vom Schutz einer privaten Krankenversicherung profitieren. Der Kassenpatient muss grundsätzlich auch mit Abstrichen rechnen, wenn er einen Arzt konsultiert. Termine werden dort für den privat Versicherten früher vergeben und auch bei der medizinischen Versorgung ist mit einem weitaus größeren Spektrum zu rechnen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich frei für eine Klinik zu entscheiden, während der Kassenpatient, falls er keine Zusatzversicherung vereinbart hat, in dem Krankenhaus behandelt wird, in das der Kassenarzt überweist. Anders sehen die Versicherungskriterien aus, wenn der Kassenpatient im Ausland erkrankt. Die gesetzlichen Versicherungen zahlen nur in ändern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen unterhält. Aber auch dann ist niemand zwingend auf der sicheren Seite, weil die Behandlung im Ausland nur so weit bezahlt wird, wie sie dem Standard einer medizinischen Behandlung in Deutschland entsprechen würde. Jedes zusätzliche Extra muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden, wenn man nicht privat versichert ist. In einer privaten Krankenversicherung kann der Versicherte bis zu einem bestimmten Punkt die Beitragshöhe selber bestimmen und die persönlichen Leistungsanforderungen des Patienten bestimmen auch die Tarifwahl. Fordert man besondere Leistungen, kann einen Tarif wählen, der viele Extras beinhaltet; jedoch lassen sich die Versicherer dafür gut bezahlen. Ein exklusiver Tarif bietet unter anderem eine Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer in der Klinik. Muss man zum Beispiel als Einsteiger in die berufliche Selbständigkeit zunächst noch sparen, bietet der Einsteigertarif die idealen Bedingungen, von Leistungen zu profitieren, die dem Standard der Gesetzlichen entsprechen. Hat sich die Einkommenslage irgendwann einmal verbessert, steht dem Versicherten die Möglichkeit offen, in einen höheren Tarif zu wechseln. Dann entfällt auch eine erneute Gesundheitsprüfung.
08. Juni 2008