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Eine Vielzahl von Erkrankungen hat ihre Ursache im modernen Lebensstil, der geprägt ist aus einem Überangebot und oft Überkonsum von Nahrungsmitteln auf der einen Seite. Die andere ist ein dramatischer Bewegungsmangel, der in unserem Alltag herrscht. Beinahe alle Tätigkeiten üben wir im Sitzen aus, es fängt auf dem Weg zur Arbeit schon an, wenn man im Auto oder Zug sitzt, setzt sich fort auf dem Bürostuhl und wieder zu Hause verbringt manch einer den Rest des Tages auf der Couch. Dabei ist gerade Bewegung die einfachste und wirkungsvollste Art, die Gesundheit zu erhalten. Allein sich dazu aufzuraffen, ist oft ein großes Problem. Der „innere Schweinehund” ist meistens dagegen. Aber man kann ihn überlisten oder mit ihm zusammenarbeiten. Wie das geht, hat man nun wissenschaftlich untersucht.
Es gibt ja offenkundig eine Menge Menschen, denen es durchaus jeden Tag gelingt, sich zum Morgen,- oder Abendlauf zu motivieren oder sich sonst körperlich aktiv zu betätigen. Warum es andere nicht schaffen, obwohl sie es sich immer wieder vornehmen, hat man bei dieser Untersuchung versucht aufzuklären.
Erste Erkenntnis, warum die Macher es schaffen, die anderen aber beim dauernden Versuch bleiben, liegt darin, wie man sich selbst managt. Die, die es schaffen, haben Strategien entwickelt, ihre Ziele entgegen innerer und äußerer Widrigkeiten auch anzugehen. Diese Gruppe ist auch eher in der Lage zu handeln, statt abzuwarten und kann unangenehmes im Jetzt besser mit später zu erreichenden Zielen abgleichen. Sie lässt sich von Problemen nicht aufhalten und nimmt Herausforderungen gerne an. Eine simple Methode ist zum Beispiel, sich auf das gute Gefühl zu konzentrieren, das man nach dem Joggen hat, statt sich mit Gedanken an die bevorstehende Anstrengung zu demotivieren.
Ausreden zu finden fällt der Vergleichsgruppe hingegen leicht. Es ist diejenige, die zwar gerne Sport treiben möchte, den Wunsch jedoch nicht umsetzt. Die Energie, die im Erfinden von Ausreden oder dem Nachdenken darüber, ob man nun heute morgen in die Kälte raus gehen sollte oder nicht, steht für die eigentliche Tätigkeit nicht mehr zur Verfügung. Ausreden sind da oft schnell gefunden, etwas irgendwelche Wehwehchen, die einen daran hindern, Sport zu treiben, obwohl man es eigentlich gerne wollte. Aber gerade wenn man schon Beschwerden hat, sollte man sich erst Recht bewegen, da gerade der Bewegungsmangel Krankheitsverursacher Nummer eins ist.
Dazu kann man klein anfangen, indem man seinen Alltag etwas modifiziert, zum Beispiel täglich zu Fuß einkaufen geht anstatt einmal die Woche mit dem Auto. Auch über die Treppe kann man aus dem Haus gelangen und wieder zurück in die Wohnung, statt mit dem Aufzug zu fahren. Hat man das einmal umgesetzt, kann man sich weitere Ziele stecken und ist dabei motiviert, weil man schon ein Stück erfolgreich geschafft hat.
Motivierend können auch Partner wirken, die einen beim Sport mitziehen und die Begeisterung aufrecht erhalten.
07. August 2008
Kosten für die Gesundheitsvorsorge,- und Wiederherstellung sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar. Diese Möglichkeit ist besonders bei Zahnarztkosten ein Segen, da hier schnell große Summen anfallen können. Gerade für gesetzlich Versicherte werden fast alle Zahnbehandlungen zu einer großen finanziellen Belastung. Schon einen einzige Krone erreicht von den Kosten her leicht ein halbes Durchschnittseinkommen. Die Krankenkasse beteiligt sich nur noch mit einem kleinen Festbetrag, der ganze Rest ist Privatvergnügen. Wer in einem solchen Fall nicht Privatpatient mit dem entsprechenden Tarif ist oder wenigstens eine private Zahnzusatzversicherung hat, muss mitunter auf die Behandlung verzichten. Gerade Menschen mit mittlerem oder geringem Einkommen oder gar Langzeitarbeitslose oder Harz IV - Bezieher erkennt man heute schon an ihren Zähnen und das dürfte in Zukunft noch viel drastischer zutage treten. Ob dies ein gesellschaftlicher Fortschritt ist, den die zunehmende Privatisierung aller Lebensrisiken bewirkt, darf jedenfalls bezweifelt werden. Eine Zahnlücke mag für den Gesundheitszustand insgesamt unbedenklich sein und wird weder eine Einschränkung bei der Nahrungsauswahl noch sonst physische Auswirkungen haben. Interessanterweise wird aber gerade in diesem Bereich die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO geflissentlich ignoriert, die Gesundheit nicht nur als körperliches, sondern auch soziales Wohlbefinden beschreibt. Fehlende Zähne im sichtbaren Bereich tragen dazu bestimmt nicht bei und eine solcher Makel ist garantiert ein unüberwindbares Hindernis, einen qualifizierten Job zu finden. Es sieht also ganz danach aus, als würde hier am falschen Ende gespart, und benachteiligte soziale Gruppen so noch weiter ins Abseits gedrängt. Ein Steuerbonus hilft bei dieser Einkommenskategorie jedenfalls nicht weiter.Wer dagegen finanziell besser gestellt ist, kann nicht nur wie bisher seine dritten Zähne in Form eines Gebisses dem Finanzamt gegenüber geltend machen, sondern neuerdings auch die wesentlich aufwändigere und teurere Variante Implantat. Dies ist einem Urteil der Finanzgerichte zu verdanken, die zwischen beiden Varianten keine steuerliche Ungleichbehandlung anerkennen. Die Steuerbehörde hat die Absetzbarkeit verneint, wie sie es oft tut, wenn hohe Kosten im Spiel sind. Die Begründung hat das Gericht jedoch nicht überzeugt, da es bei einem Implantat um eine medizinisch anerkannte Methode des Zahnersatzes handelt. Wer sich also eine solche Behandlung leisten kann, die um die dreitausend Euro für jeden Zahn kosten kann, darf sich über eine ordentliche Steuerrückzahlung freuen.
24. Juli 2008
Eine der letzten Gesundheitsreformen eröffnete auch den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, sich eine andere Krankenversicherung zu suchen, wenn sie mit ihrer bisherigen unzufrieden waren oder sie Beiträge sparen wollten. Während zuvor ein striktes Reglement herrschte, wer wo versichert sein musste, kann seitdem jeder weitgehend frei wählen. Die einzige Ausnahme stellen die IKKs dar, in denen nach wie vor nur Angehörige von Handwerksberufen versichert sein dürfen. Das Einsparpotential ist zum Teil erheblich und kann bis zu einhundert Euro pro Monat ausmachen. Nachteile können sich ergeben, wenn die neue Krankenkasse weit entfernt liegt. War man es gewohnt, bei Problemen oder Wünschen kurz in der Geschäftsstelle vorbei zu schauen, ist man bei einer ortsfremden Kasse auf Telefon und Brief angewiesen, was bei komplizierteren Sachverhalten durchaus negativ sein kann. Kommuniziert man gewöhnlich häufig mit seiner Krankenversicherung, sollte man auch Porto,- und Telefonkosten einkalkulieren.Die Leistungen unterscheiden sich nur minimal, da diese gesetzlich für alle Krankenkassen vorgeschrieben sind. Wegen der Leistungen zu wechseln lohnt nur, wenn ein ganz spezielles Angebot für den Betroffenen persönlich so wichtig ist, das der Aufwand lohnt. Ein anderer Wechselgrund kann ein besserer Service der neuen Kasse sein, was bei häufiger Inanspruchnahme durchaus zu Buche schlagen kann. Wechseln kann man auch, wenn man schon krank ist, da jede Kasse zur Aufnahme verpflichtet ist. Anders als bei den privaten Krankenversicherung kommt es auf einen Risikoeinschätzung nicht an, da die GKV eine solchen nicht vornehmen darf.
Kündigen kann man jeweils zum jeweils zum Monatsende. Die Kündigungsfrist beträgt dabei 2 Monate. Nach dem Wechsel muss man eineinhalb Jahre bei der neuen Kasse bleiben, bevor man sich erneut nach einer Alternative umschauen darf. Ein Sonderkündigungsrecht hat man allerdings bei jeder Beitragserhöhung.
Ab nächstem Jahr werden sich diese Regeln allerdings verändern, zumal dann ein Einheitstarif für alle GKVs eingeführt wird. Ein Wechsel wegen des Beitrags lohnt dann nur noch, wenn man in einer Kasse versichert ist, die von der Ausnahmemöglichkeit Gebrauch macht, ihre individuellen Beiträge um maximal ein Prozent zu erhöhen, wenn sie mit den vom Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommt.
18. Juli 2008
Nicht oft standen Krankenversicherungen und insbesondere die Kosten, die damit verbunden sind, derart stark im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen wie heute. Die Gesundheitsreform im April 2007 hatte dazu den ersten Anstoß gegeben und Verbraucher entscheiden sich immer häufiger dazu, Vergleiche zu unternehmen. Gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen kommen dann auf den Prüfstand, den sparen will schließlich jeder, ohne dabei Abstriche bei den Leistungen in Kauf zu nehmen. Die einzelnen Leistungen und auch die Möglichkeiten, Beiträge zu reduzieren nehmen an Gewicht zu. . Doch immer noch warten viele Arbeitnehmer skeptisch ab, einen Wechsel zu vollziehen. Die Medien verbreiten Meldungen, die für Unsicherheiten in bezug auf die Versicherungswahl sorgen und viele Verbraucher haben es schwer, objektive Vergleiche anzustellen. Viele wissen auch gar nicht, dass sie einen Zugang zu einer der privaten Anbieter haben. Doch ab einem monatlichen Einkommen von 3.937,50 Euro, das in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren verdient wurde, besteht die Chance, zum Privatpatienten zu avancieren. Freuberufler, Selbständige und Künstler können sich sogar ohne diese Einkommensnachweise privat absichern lassen. Natürlich spielt das individuell gewünschte Leistungsspektrum eine besondere Rolle, wenn es um die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung geht. Wer viel von der Versicherung verlangt, muss auch mehr bezahlen, der nur den Basisschutz in Anspruch nehmen will. Soll es der Chefarzt sein, der die Visite im Krankenhaus vornimmt und ein Aufenthalt in einem Einbett- oder Zweibettzimmer ist die richtige Wahl, muss man entsprechend für diesen Tarif bezahlen. Viele Kassenpatienten haben die Vorzüge des privaten Schutzes erkannt und peppen den gesetzlichen Schutz durch einen private Zusatzversicherung für das Krankenhaus auf. Schließlich will sich der Patient nicht in einem Drei- oder Vierbettzimmer wieder finden, wenn die Genesung Fortschritte machen soll. Auf diese weise kommen immer mehr Kassenmitglieder in den Genuss einer bevorzugten Behandlung während eines stationären Aufenthaltes. Die privaten Versicherer verbuchen daher einen enormen Zuwachs an Zusatzversicherungen, damit alle in den Genuss kommen können, die Grundversorgung durch die Kassen, entsprechend aufwerten zu lassen.
30. Juni 2008
Die große Reisewelle rollt bereits und wer in einigen Wochen mit von der Partie ist, kann jetzt noch schnell für einen wichtigen Zusatzschutz sorgen: die Auslandsreise- Krankenversicherung. Ungern denkt man während der Vorfreude auf die schönsten Wochen im Jahr an Eventualfälle, die häufiger eintreten, als man sich vorstellen kann. Gerade Aktivurlauber können davon ein Lied singen, wenn ein Sturz mit dem Mountain- Bike oder beim Badespaß ein Tritt in die schmerzhaften Stacheln eines Seeigels die Freude trüben und eine ärztliche Behandlung notwendig machen. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Schutz aus, wenn man zur Heerschar der gesetzlich Versicherten gehört? Vielfach kann es für Kassenpatienten teuer werden, wenn hohe Arztrechnungen anfallen, denn auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, werden vielfach erhöhte Rechnungen von Ärzten ausgestellt, die nicht zwingend von der Kasse übernommen werden. Dann bleibt der gesetzlich Versicherte meist auf einem Teil der Kosten sitzen. Erst gar nicht möchte man daran denken, wie es weiter geht, wenn eigentlich ein Krankenrücktransport ansteht. Dieses Extra steht bei der gesetzlichen Krankenversicherung erst gar nicht auf der Liste der Leistungen, die bezahlt werden. Dann muss man tief in die eigene Tasche greifen, denn Kosten von mehreren Tausend Euro sind dann kein Einzelfall. Wer jedoch einen Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann sich entspannt zurück lehnen, denn durch diesen Schutz genießt man erweiterte Rechte und kann von einem größeren Leistungsangebot profitieren. Daher sollte niemand auf den so wichtigen Schutz dieser privaten Versicherung verzichten. Auch die freie Wahl eines Arztes oder eines Krankenhauses erweist sich als denkbar angenehm. Die Kassen übernehmen nur die Kosten, die bei Vertragsärzten im Ausland entstehen. Hinzu kommt, dass viele Privatversicherungen eine Hotline anbieten, die man im Zweifelsfall anrufen kann und dies in der Regel rund um die Uhr. Aber auch bei organisatorischen Fragen stehen die Versicherer dem erkrankten Urlauber zur Seite und kümmern sich um einen Krankenrücktransport. Zu haben ist dieser Schutz für nur wenige Euro im Jahr; dann kann sich der Versicherte auf so viele Reisen begeben wie er will. Günstige Einzeltarife stehen dabei zur Wahl, wie auch attraktive Familienangebote. Die Kündigungsfristen liegen wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
27. Juni 2008
Wer bis zu einem bestimmten Punkt auch selber die Höhe seiner monatlichen Beträge für die Krankenversicherung beeinflussen möchte, hat in der privaten Krankenversicherung dazu die Gelegenheit.
Flexibel zugeschnitten auf die individuellen Ansprüche in Bezug auf die medizinischen Leistungen und auch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann der privat Versicherte seinen Tarif frei wählen.
Doch werden bestimmte Faktoren von der Versicherungsgesellschaft zugrunde gelegt und überprüft, um die Beitragshöhe festzulegen. Das Geschlecht, das Eintrittsalter, der momentane gesundheitliche Zustand, die Krankengeschichte und persönliche Risiken gehören dazu.
Anders als bei den Kassen werden die Beiträge nicht nach dem monatlichen Einkommen bemessen und somit können in erster Linie Besserverdienende und kinderlose Ehepaare von der Beitragsgestaltung einer privaten Versicherung profitieren.
Dem Versicherten wird die Chance geboten, frei und flexibel einen passenden Tarif zu wählen. Der Basistarif entspricht beispielsweise den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei ein gehobener und exklusiver Schutz auch besondere Leistungen bei einem Klinikaufenthalt gewährleistet. Dann ist die Behandlung vom Chefarzt gesichert und auch ein angenehmer Aufenthalt in einem Einzelzimmer.
Die auf sogenannte Basisleistungen ausgerichtete Tarife sind im Prinzip an dem Leistungsumfang angelehnt, die von den Kassen geboten werden. Vielfach fallen die Beiträge dann günstiger aus, wenn man sich für die private entscheiden hat.
In erster Linie können diejenigen von den Konditionen einer privaten Versicherung profitieren, die keine weiteren Familienmitglieder mitzuversichern haben. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die alle nicht erwerbstätigen Angehörigen gleich über das Mitglied mitversichern, müssen Privatpatienten selber über einen separaten Vertrag verfügen. Schließlich gilt hier das Äquivalenzprinzip und nicht das Solidaritätsprinzip, das sich die Kassen zur Grundlage gemacht haben.
Wer als junger Selbständiger zu Beginn seines Berufslebens noch nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann mit dem Einsteigertarif seinen Kosten erst einmal begrenzen. Verändert sich die wirtschaftliche Lage im Laufe der Zeit zu seinem Vorteil, besteht bei der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, bedenkenlos in einen gehobenen Tarif wechseln zu können. Dann gilt, wie für jeden anderen auch das Motto: wer mehr von seiner Versicherung verlangt, muss dann natürlich auch mehr Beiträge leisten.
22. Juni 2008
Ist die Entscheidung zugunsten der privaten Krankenversicherung gefallen und hat sich der Kunde nach dem Abschluss der Police anders entschieden, ist dennoch nichts verloren. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann der abgeschlossene Vertrag dann noch rückwirkend aufgekündigt werden.Mit einer Frist von vier Wochen kann der Versicherte kündigen, wenn von Seiten des privaten Versicherers eine Beitragsänderung angekündigt wird. Die Kündigungsfrist bezieht sich dabei auf das Datum der jeweiligen Änderungsmitteilung zum Wirksamwerden; dann gilt das Vertragsverhältnis als außerordentlich gekündigt.
Hat sich der Versicherte nicht an seine Pflichten gehalten und kann die Versicherung zweifelsfrei nachweisen, dass beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden ist, erhält die Krankenversicherung die Möglichkeit, den Tarif oder gar andere mittels eines Sonderkündigungsrechtes zu beenden.
Der Versicherer wird auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden, oder auch andere Vertragsverletzungen vorliegen. Vielfach muss der Versicherte gar befürchten, dass Rückzahlungsforderungen gestellt werden, oder der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Wer diesen Gefahren entgehen will, muss darauf achten, alle Bedingungen einzuhalten. Denn nicht nur Rechte können in Anspruch genommen werden, sondern auch eine Reihe Pflichten stehen an.
An erster Stelle gilt zu beachten, dass beim Abschluss einer Police alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Insbesondere Fragen, die den aktuellen Gesundheitszustand betreffen oder die Krankenvorgeschichte müssen zwingend richtig beantwortet werden. Sollte hierbei Unsicherheiten vorliegen, muss der Antragsteller unbedingt für eine rechtzeitige Klärung sorgen. Auch alle anderen zusätzlichen Risiken sollten dem Versicherer genannt werden, um der Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes zu entgehen.
Versicherer können alle Möglichkeiten ausschöpfen und auch viele Jahre später können sich wissentlich falsch gemachte Angaben als nachteilig für den Versicherten erweisen.
Als beendet gilt ein Versicherungsverhältnis auch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Einzugsbereich des Versicherers verlässt. Doch setzen die einzelnen Unternehmen unterschiedliche Maßstäbe, sodass jeder sich zunächst bei seiner Versicherung über die einzelnen Konditionen informieren sollte.
Naturgemäß ist das Vertragsverhältnis automatisch beendet, wenn der Versicherte verstirbt.
17. Juni 2008