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Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Vorsorgeversicherung. Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit auf Dauer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann und den Beruf demzufolge aufgeben muss.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es neben der Versicherung für den Angestellten auch für Studenten, für Existenzgründer, für Beamte und sogar für Kinder.
Zunächst kommt die erste Hürde, das Stellen des Antrages. Hierbei muss man eine ganze Menge an Fragen beantworten, zum Teil auch unangenehme Fragen und solche Fragen, die zum Ausschluss einer solchen Versicherung führen können. Dazu zählen vor allem Krankheiten. Bei manchen Versicherungen ist man schon ausgeschlossen, wenn man auch nur eine alltägliche Krankheit, wie zum Beispiel eine Allergie, vorzuweisen hat. Doch das ist nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft so. Genau deswegen sollte man sich vorher genau belesen und Tarife und Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften bis ins Detail vergleichen.
Dazu ist es sinnvoll, neben den Informationen aus dem Internet, sich auch direkt an den Anbieter zu wenden und sich bei Vorerkrankungen hartnäckig zu zeigen. Auch das Verhandeln mit den Gesellschaften sollte bei einer solch elementaren Versicherung nicht von Vornherein ausgeschlossen werden.
In jedem Falle müssen die Fragen, die im Antrag gestellt werden, wahrheitsgemäß und ohne etwas zu verschweigen ausgefüllt werden.
Zur Not sollte man dazu seinen behandelten Arzt zu Rate ziehen. Denn beschreibt man etwas nicht oder nur ungenau, kann dies den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes trotz Zahlung der monatlichen bzw. jährlichen Beiträge nach sich ziehen.
Hat man einen passenden Vertrag gefunden, geht es an die Beiträge.
Bis zu 1.650 Euro Beitrag im Jahr sind bei den verschiedenen Berufsbildern für eine Kombi-Versicherung aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung zu entrichten. Diese Kombination beinhaltet die Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit und die Auszahlung einer Geldsumme bei Tod des Versicherten an die Angehörigen.
Obwohl diese Paket-Variante die gängige Praxis ist, ist es natürlich möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch einzeln abzuschließen.

jetzt kommentieren? 19. März 2009

Abfindungen und Krankenkassenbeiträge

Viele Arbeitnehmer erhalten bei einer Kündigung von ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung ausbezahlt. Dies wird deshalb oft so gemacht, um dem Arbeitnehmer den Abschied zu versüßen und ihn davon abzuhalten, gegen die Kündigung zu klagen und ihn möglichst schnell los zu werden. Das kann für beide Seiten ein Vorteil sein, wenn man sich gütlich einigt, anstatt einen kostspieligen Prozess zu führen. Selbst wenn der Arbeitnehmer ihn gewinnt, wird doch das Verhältnis zum Arbeitgeber dadurch stark beeinträchtigt sein und eine sinnvolle und zielführende Zusammenarbeit ziemlich erschweren. Die gezahlte Abfindung ist zwar steuerpflichtig, spielt aber beim Bezug des Arbeitslosengeldes keine Rolle, da dies unabhängig vom Vermögen gezahlt wird. Anders sieht es aus, wenn man nach einem Jahr ALG II beantragen muss. Wer sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht arbeitslos meldet, der ist allerdings verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Nahe liegend ist es in einem solchen Fall, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern, bis man entweder wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat und wieder Pflichtmitglied in der GKV wird, oder man später doch Arbeitslosengeld beantragt, so dass man auf diesem Wege wieder als reguläres Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehrt. Versicherungen Online zu vergleichen ist hier angeraten. Wer sich freiwillig versichert, der muss jedoch beachten, dass die Krankenkasse die erhaltene Abfindung als Einkommen betrachtet. Diese Ansicht wurde auch bereits  mehrfach gerichtlich bestätigt. Folgerichtig fordert sie daher entsprechende Krankenkassenbeiträge von dem Abfindungsbetrag; gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung.

Was genau als Einkommen gilt und welcher Teil davon zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird, können die Krankenkassen im Augenblick noch selbst regeln. Ab nächstem Jahr wird sich das jedoch ändern. Dann müssen alle Krankenkassen grundsätzlich auf die volle Abfindung Beiträge erheben, sofern sich der Versicherte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes freiwillig weiter versichert.

bisher 1 Kommentar 26. November 2008

Im Bereich der Krankenversicherungen in Deutschland kommen mannigfaltige Änderungen sowohl auf die Versicherten als auch auf die Versicherer zu

Auf Grund der zu erwartenden Änderungen und Neuerungen, die sich aus der kommenden Reform im nächsten Jahr ergeben werden, denken viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die die erforderlichen Bedingungen mit sich bringen, über einen Wechsel in eine private Krankenversicherung nach. Vielen dieser Versicherten stellt sich die Frage, was den genau bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung im Großen und Ganzen zu beachten ist. Es ist so zum Beispiel ein oberstes Gebot; seine neue private Krankenversicherung (PKV) sehr, sehr sorgfältig aus zu wählen. Im Anschluss an die Auswahl führt die gewählte private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung auf Basis der angegebenen Daten durch, die man als Antragsteller in Bezug auf Gesundheit und Vorerkrankungen bei einem Antrag wahrheitsgemäß machen muss. Gibt die private Krankenversicherung dann ihr Okay für eine Mitgliedschaft, dann muss man die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fristgerecht kündigen, und im Anschluss an diese Kündigung kommt dann der Übergang in die private Krankenversicherung zu dem Wunschtermin. Um die richtige private Krankenversicherung finden zu können, muss man sich gute Informationen einholen und zudem dabei auch auf jeden Fall die Überlegung anstellen, wie es denn mit den eigenen Prioritäten und der Lebensplanung im Allgemeinen aussieht. Bei der Suche nach einer passenden private Krankenversicherung sollte man auf alle Fälle genau darauf achten, wie lange die Gesellschaft schon existiert, die die private Krankenversicherung anbietet. Zudem sollte man sich einen Einblick in Bezug auf die Leistungen und Tarife der privaten Krankenversicherung verschaffen, die es innerhalb der wie hoch die gebildeten Rückstellungen sind, die die private Krankenversicherung gemacht hat. Auch der Umstand, wie sorgfältig die Risikoprüfung ist, die vor der Aufnahme in die private Krankenversicherung gemacht werden muss, ist von Bedeutung bei der Entscheidung, in welche private Krankenversicherung man letzten Endes wechseln will.

jetzt kommentieren? 21. Oktober 2008

Eine Entscheidung (in der Regel) für das ganze Leben: Wer sich als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung versichern möchte, sollte im Vorfeld in aller Ruhe die Gegebenheiten und Modalitäten der einzelnen PKV miteinander vergleichen

Besonders, wenn es um präventive Maßnahmen im Feld der Gesundheit geht, muss die Gewährung  der Sicherheit einen definitiven Mittelpunkt in den eigenen Überlegungen darstellen. Man kann sich in Deutschland bei gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen versichern lassen und bekommt von diesen einen Rundumschutz angeboten. Bei einem Abschluss einer Versicherung muss man auch an eine Berufsunfähigkeit (BU) denkendem eine BU kann jeden treffen. Es ist sicherer, zeitig vor zu sorgen und jetzt Geld zu sparen, indem man einen Versicherungsvergleich für Verbraucher zu Rate zieht, über den man mehr Informationen über die privaten Krankenversicherungen bekommen kann. Diesen Vergleich kann man unterschiedlich angehen; ein Vergleich der Versicherungen auf unterschiedliche Art und Weise, denn privaten Krankenversicherungen sind Versicherungsunternehmen und kalkulieren auf eine privatwirtschaftliche Weise, während die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sich an bestehende Vorschriften bezüglich die Höhe der Beiträge und dem Leistungsumfang zum Beispiel zu halten haben. Die GKV unterliegt den Regelungen unseres deutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems und wird durch die Krankenkassen-, Primär- und Ersatzkassen getragen. Private Krankenversicherungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden von privaten Firmen unterhalten. Die PKV müssen wie andere Versicherungsgesellschaften auch das Prinzip der so genannten Rechts- und Finanzaufsicht des Bundesaufsichtsamtes beachten, das im Bereich des Versicherungswesens zum Tragen kommt. Bei privaten Krankenversicherungen greifen die Mechanismen der Marktwirtschaf, was bedeutet, dass die PKV bei jeder zu versichernden Person das persönliche Preis-Leistungsverhältnis bei der Höhe der Beiträge zu Grunde legt, und dass die privaten Krankenversicherung im Vergleich zu ihren „Kollegen” bei der GKV nicht verpflichtet sind, jeden Antragsteller auch auf zu nehmen. Denn die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen gemäß des Solidaritätsprinzips jeden Antragsteller aufnehmen. Die Beiträge richten sich nach den Einkünften , und losgelöst von Geschlecht, Vorerkrankungen, Alter und speziellen Risiken können alle Mitglieder der gesetzlichen Kassen von denselben medizinischen Tarifen auf der Grundlage des so genannten Umlageverfahrens profitieren. Die  Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen die bestehenden Kosten abdecken, Mitglieder der GKV besitzen im Fall einer Krankheit auf Grund ihrer Beiträge einen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen.

jetzt kommentieren? 04. August 2008

Stress - Gesundheitsgefahr Nr. 1

Stress hat viele Gesichter und viele Varianten. Einige davon sind gefährlich für die Gesundheit, wenn man sich im über längere Zeit aussetzt, andere anregend, wenn sie einen Menschen bei einer geforderten Leistung weder über,- noch unterfordern.Überfordern wir jedenfalls eine Beziehung ein dauerhafter Streit ums Geld. Treffen in einer solchen Partnerschaft unterschiedliche Charaktere aufeinander, kommt man um Streit kaum herum. Ist einer sparsam, der andere freigiebig, muss man nach Strategien suchen, um diesen grundlegend verschiedenen Ansätze, mit Geld umzugehen, unter einen Hut zu bringen.

Fünf verschiedene Verhaltensregeln, können einen zerstörerischen Dauerstreit über die Familienfinanzen verhindern helfen.

Zuerst ist eine offene Kommunikation wichtig. Zwar gibt es eine gewisse gesellschaftlich bedingte Hemmung, Gelddinge offen anzusprechen, die man jedoch zugunsten seiner Beziehung überwinden sollte. Klare Absprachen darüber, was mit dem Haushaltseinkommen geschehen soll, sind wenigstens einmal im Monat Pflicht. Das verhindert Eigenmächtigkeiten eines Partners, die, egal wie gut sie gemeint sind, auf jeden Fall zu vermehrtem Beziehungsstress führen werden.

Eine Partnerschaft beruht auf Vertrauen. Dieses sollte nicht bei Geldangelegenheiten enden. Gerade hier ist es entscheidend, dass jeder mit offenen Karten spielt und keine Heimlichkeiten vollführt. Gemeinsame Konten sind daher für Paare, die sich Vertrauen schenken, eine Selbstverständlichkeit. Auch sollte keiner geheime Reserven anlegen, mit denen er ohne Wissen des anderen hantiert.

Um jeden Streit ums Thema Geld zu vermeiden, muss man auch einmal nachgeben können. Eine unterschiedliche Sicht darauf, wie man mit Geld umgehen sollte, muss der andere Partner auch einmal akzeptieren können, selbst wenn es seiner Meinung widerspricht. Wer immer darauf besteht, seine Ansicht als allgemein gültig durchzusetzen, tut seiner Partnerschaft auf Dauer keinen Gefallen.

Egal wer in der Gemeinschaft überhaupt oder mehr Geld nach Hause bringt, sollte ihm das nicht automatisch das Recht einräumen, auch allein über die Verwendung zu bestimmen. Das Motto „wer zahlt, schafft an”, ist in einer Partnerschaft völlig fehlt am Platz.

Wer knausert und sich niemals etwas gönnt, was er sich mit seinem Geld Gutes tun könnte, nimmt diesen Bereich zu ernst, um auf Dauer entspannt damit umgehen zu können. Geld ist kein Selbstzweck, daher muss man auch einmal großzügig sein können, vor allem zu sich selbst.

jetzt kommentieren? 28. Juli 2008

Überleben im Beruf

Sich in seinem Job zu behaupten und seinen Arbeitsplatz nicht nur zu behalten, sondern auch voran zu kommen, ist die eine große Herausforderung für jeden Arbeitnehmer. Seinen Job physisch zu überleben und auch keine schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen davon zu tragen, ist ein viel grundlegenderes Problem, über das sich jedoch nur wenige wirklich Gedanken machen.Die Chancen sind hier in der Tat sehr unterschiedlich verteilt. Das Organ der Versicherungswirtschaft hat statistische Daten zur Berufsunfähigkeit ausgewertet und eine Rangliste der gefährlichen Berufe erstellt, aus der auch ersichtlich ist, wo man die besten Aussichten hat, das Rentenalter unbeschadet zu erreichen.

Was nicht wirklich überrascht ist, das handwerkliche Berufe potentiell größere Gefahren bergen als akademische. Wer die Gefahr wirklich liebt, der sollte sich für den Beruf des Dachdeckers entscheiden. Er ist der mit weitem Abstand gefährlichste überhaupt. Beinahe die Hälfte aller Renten in dieser Branche werden wegen Berufsunfähigkeit bezogen, dreißig Prozent der Renten dieses Berufsstandes sind Hinterbliebenenrenten. Auf diesen traurigen Spitzenreiter folgen zum Beispiel auch die Krankenpflegerberufe, aber auch Metzger und Mitglieder der Baubranche sind weit oben vertreten. Interessanterweise befinden sich auch Sozialarbeiter unter den Spitzenreitern, wobei man gerne erfahren würde, wie bei diesem Beruf ein hoher Anteil an Hinterbliebenenrenten zustande kommt. Möglicherweise sind hier Stressfaktoren eine Ursache für einen frühzeitigen Tod, während es bei Hilfstätigkeiten auf dem Bau auf jeden Fall Unfälle sind, die zur Berufsunfähigkeit führen.

Sicher lebt man als Akademiker und am sichersten als Arzt. Das verwundert etwas, da Krankenpfleger sich genau auf der anderen Seite der Risikogruppen befinden. Welchen zusätzlichen Gefahren anders als ein Arzt ausgesetzt sind, geht aus der Untersuchung leider nicht hervor. Ingenieurberufe führen ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit in einen unbeschadeten Ruhestand, auch wenn es sich um solche der Baubranche handelt. Die Ausführenden Kräfte haben dagegen wie oben ausgeführt, ein entgegengesetzt höheres Risiko, vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. Erwartungsgemäß sicher sind alle Verwaltungsberufe, aber auch Lehrtätigkeiten.

Erfreulich ist, dass die Quote der wegen Berufsunfähigkeit ausscheidenden Arbeitnehmer sinkt. Dies ist vor allem auf verstärkte Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Bei den Dachdeckern sinkt der Anteil allerdings deshalb, weil weniger diesen Beruf ergreifen, was man niemand wirklich übel nehmen kann.

jetzt kommentieren? 25. Juli 2008

Sport auf Krankenschein

Gerade die privaten Krankenkassen haben ein vitales Interesse daran, dass ihre Kunden möglichst lange möglichst gesund bleiben. Zwar dürfte dies auch der Wunsch der meisten Versicherten sein, jedoch aus ganz anderen Beweggründen. Die Versicherung möchte natürlich Heilungskosten sparen, die durch Vorsorgemaßnahmen vermeidbar wären. Eine dieser Vorsorgemaßnahmen, wohl ein der besten überhaupt, ist, sich ausreichend Bewegung zu verschaffen. Da nur noch eine Minderheit in der heutigen Zeit körperlich anstrengenden Berufen nachgeht und insbesondere die besser verdienenden Mitglieder der PKV in aller Regel ihren Arbeitstag auf einem Bürostuhl verbringen, versuchen die Unternehmen Anreize zu schaffen, damit ihre Kunden sich fit halten. Eines dieser Programme findet in Zusammenarbeit mit einem Verband der Sportstudios statt. Dieser Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualitätsstandards der Branche zu erhöhen und überwacht deren Einhaltung. Dabei geht es heute im Sportstudio bei weitem nicht mehr nur darum möglichst viele Muskel aufzubauen. Der Schwerpunkt liegt heute bei der Fitness des Normalbürgers und bei gezielten Angeboten zur Bekämpfung typischer Leiden, die durch Bewegungsmangel verursacht werden. So sind Rückenschmerzen eine Volkskrankheit geworden, nicht zuletzt durch die vielen sitzenden Tätigkeiten des modernen Menschen, wodurch wichtige Muskeln verkümmern und dem Körper nicht mehr den nötigen Halt geben können. Die Folge sind Haltungsschäden verbunden mit Schmerzen. Dies lässt sich durch ein gezieltes Training beheben und vor allem kann man dem vorbeugen. Gleiches gilt für Herz,- Kreislauferkrankungen, die ebenfalls zu einem guten Teil auf zu wenig Bewegung zurückzuführen sind.

Die Unternehmen arbeiten mit dem Verband zusammen und bewerben empfehlenswerte Studios bei ihren Mitgliedern. Die Versicherten erhalten günstige Angebote in den Mitgliedsstudios, so das alle Beteiligten letztendlich von der Zusammenarbeit profitieren. Auch die gesetzlichen Krankenkassen haben schon lange entdeckt, dass gezielte Vorsorge mit einfachen Mitteln für beide Seiten von Vorteil ist. Die Versicherten bleiben länger gesund und die Behandlungskosten sinken, was wiederum allen Beitragszahlern zugute kommt.

jetzt kommentieren? 17. Juli 2008

Wie definieren sich die Unterschiede?

Wer vor der Wahl steht, sich für eine Versicherungsvariante entscheiden zu müssen, sollte sich im Vorfeld mit den individuellen Kriterien auseinander setzen. Die Leistungen im einzelnen nehmen da einen besonderen Stellenwert ein. Wer zur Heerschar der gesetzlich Versicherten gehört, muss in der Apotheke zehn Prozent selber für Medikamente und Verbandmittel aus der eigenen Tasche bezahlen. Mindestens fünf und maximal zehn Euro werden dann für das Kassenmitglied fällig. Der privat Versicherte muss sich in der Regel nicht an den Kosten beteiligen. Wer die Arzneien und das Verbandmittel vorstreckt, bekommt die Kosten später in voller Höhe von seinem Privatversicherer erstattet. Werden Brillen oder Kontaktlinsen benötigt, zahlt die Kasse keine Erstattung für das Brillengestell und lediglich bis zum 18. Lebensjahr werden Sehhilfen erstattet. Kontaktlinsen werden von vornherein nur in wenigen Ausnahmefällen getragen. Der privat Versicherte kann davon profitieren, dass zwischen 50 und 150 Euro für Brillengestelle übernommen werden, wobei der individuell gewählte Tarif eine besondere Rolle spielt. Von einer kompletten Erstattung kann der Patient profitieren, wenn der Augenarzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Wer eine herkömmliche zahnmedizinische Behandlung bekommt, kann mit einer Kostenübernahme von der Kasse rechnen. Soll es jedoch ein hochwertiger Zahnersatz sein, oder es steht eine besondere Behandlung an, muss der Kassenpatient meist tief in die Tasche greifen. Der Festzuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent und nur derjenige, der über einen Zeitraum von zehn Jahren regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann mit Zuschüssen von bis zu 65 Prozent rechnen. Jedes Extra muss der gesetzlich Versicherte selber bezahlen und die Summen gehen oft in die Hunderte von Euro. Wer privat krankenversichert ist, bekommt grundsätzlich zahnmedizinische Behandlungen erstattet und wenn ein besonderer Zahnersatz verlangt wird oder gar ein Implantat, kann der Privatpatient von weitaus höheren Zuschüssen profitieren, als das Kassenmitglied. Aus diesem Grunde werden in zunehmender Weise auch Zusatzversicherungen für die Zähne offeriert. Zwar übernimmt keine Versicherung alle Kosten, die dann anfallen, doch grundsätzlich wird hierbei ein erweitertes Leistungsspektrum angeboten. Da der Zustand des Gebisses in der heutigen Zeit zum Statussymbol geworden ist, legen auch immer mehr gesetzlich Versicherte großen Wert auf besondere Behandlungen.

jetzt kommentieren? 01. Juli 2008

Beiträge können beeinflusst werden

Wer aktiv auf die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung Einfluss nehmen will, kann dies unter anderem mit einem Selbstbehalt tun, der vertraglich vereinbart werden kann. Dabei kann der Verbraucher meist von unterschiedlichen Varianten profitieren und möglich ist, vorab eine bestimmte Summe vertraglich zu vereinbaren. Dieser Betrag muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Versicherer trägt dann alle anderen Kosten, die im Laufe des Versicherungsjahres anfallen und beziehen die Behandlungskosten einer stationären wie auch ambulanten Behandlung mit ein.  Dann ist von einem absoluten Selbstbehalt die Rede. Parallel dazu wird auch ein prozentualer Selbstbehalt angeboten. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dann dazu, einen prozentualen Satz zu leisten. Doch lauert hierbei die Gefahr, dass die Kosten explodieren können, denn schnell sind einige Hundert Euro allein bei einer herkömmlichen Untersuchung beim Arzt der Fall. Selbstbehalte können auch auf den ambulanten Bereich festgesetzt werden. Dann müssen Zuzahlungen für jede Untersuchung und für alle Heil- und Hilfsmittel geleistet werden. Dieses Zuzahlungsmodell bieten die privaten Versicherer auch für den zahnmedizinischen Bereich an, um langfristig niedrigere Beiträge anbieten zu können. In jedem Falle gut dran sind diejenigen, die gesund und keine Kosten verursachen. Dieser Personenkreis kann von einem sogenannten Großschadentarif profitieren, der mit enormen Einsparungen lockt. Als Rat wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die Einsparungen auf die hohe Kante zu legen, um davon die Selbstbeteiligung bestreiten zu können. Kosteneinsparungen können auch Berufseinssteiger anvisieren, die sich dazu entschieden haben, eine Selbständigkeit auf den Weg zu bringen. Verfügt man in diesem Stadium noch nicht über ausreichende Mittel, kann man sich dann für einen Einsteigertarif entscheiden, der recht günstig ist und die Möglichkeit offen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Einkommenslage verbessert hat, in einen höheren Tarif wechseln zu können. Wer jedoch einen besonderen Versicherungsschutz verlangt, muss auch entsprechend höhere Beiträge leisten, wenn es beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung sein soll.

jetzt kommentieren? 22. Juni 2008

Mit welchen Leistungen kann man bei der Privaten rechnen?

Wer gern den Status eines Privatpatienten einnehmen will, sollte es dennoch nicht verpassen, Vergleiche zwischen den einzelnen Anbietern zu unternehmen. Schließlich gelten mitunter unterschiedliche Konditionen und nicht einzig und allein die Beitragshöhe sollte über die Wahl des geeigneten Anbieters entscheiden.Grundsätzlich gilt, dass sich der Schutz auf die Bundesrepublik, Europa und für die Dauer von meist einem Monat auf Länder erstreckt, die nicht zum europäischen Ausland gehören.

Stellt sich aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung heraus, dass ein Patient als nicht transportfähig gilt, wird meist ein Versicherungsschutz für drei Monate angeboten. Doch muss parallel dazu auch sichergestellt sein, dass ein Rücktransport in die Heimat nicht ohne zusätzliche Gefährdungen verbunden ist.

Erscheinen diese Versicherungsbedingungen als nicht ausreichend, besteht die Chance, den Schutz auch individuell erweitern zu lassen und der Versicherungsnehmer kann einen anderen Tarif wählen.

So gibt es auch private Versicherer, die Tarife im Angebot haben, die einen  unbegrenzten Versicherungsschutz weltweit bieten.

Doch ist von vornherein ein langer Auslandsaufenthalt geplant, ist es ratsam, seine Versicherung zu informieren, damit es im Schadensfall nicht zu Unstimmigkeiten kommt.

Dann kann der Fall eintreten, dass sogenannte Klima- oder Risikobeiträge zusätzlich gezahlt werden müssen. Zum Plis gehört, dass der Patient  im Ausland  die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, wie in der Heimat.

In der Praxis wird aber auch immer deutlich, dass Rechnungen für ärztliche Behandlungen in der Schweiz oder den USA wesentlich höher ausfallen als in der Bundesrepublik. Unter ungünstigen Bedingungen muss dann auch der privat Versicherte den Differenzbetrag selber bezahlen.

Eine adäquate Auslandskrankenversicherung kann in solchen Fällen für Abhilfe sorgen. Im Zweifelsfall sollte man frühzeitig nachfragen, ob ein zusätzlicher Schutz erforderlich ist, denn wer sich regelmäßig über einen langen Zeitraum im Ausland aufhalten muss, kann mit niedrigen Beträgen für einen erweiterten Schutz sorgen.

Doch nicht nur die Konditionen, sondern auch die Beiträge dafür unterscheiden sich erheblich voneinander, sodass niemand ohne Vergleiche auskommt, wenn man rundum angesichert sein und dennoch kein Vermögen dafür hinblättern will.

jetzt kommentieren? 17. Juni 2008

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