Beiträge orientieren sich auch an den Wünschen der Versicherten
02.Juli 2008
Zu den Grundfesten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört, dass die Leistungen fest definiert sind. Anders sieht es dagegen in der privaten Krankenversicherung aus. Hier können die Mitglieder selbst ihre individuellen Wünsche festlegen, was sich natürlich auch in den Beiträgen nieder schlägt. Schließlich gilt hier das Prinzip: wer viel will, muss auch mehr bezahlen, als derjenige, der mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Die privaten Krankenversicherer berechnen alles nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Somit wird deutlich, dass die einzelnen Beiträge auf die gewünschten Leistungen der Versicherungsnehmer zugeschnitten sind. Wie das Leistungspaket aussehen soll, sollte man vor dem Abschluss des Vertrags bereits festlegen. Aber auch das persönliche Risiko, das jeder in unterschiedlichen Bereichen trägt, trägt zur Beitragsbemessung bei. Das Geschlecht, das Alter und der gesundheitliche Zustand tragen zur Beitragshöhe bei, die beim Beginn der Versicherung ermittelt werden. Grundsätzlich gilt, dass erhöhte Risiken immer mit höheren Beiträgen verbunden sind. Raucher und übergewichtige Personen stellen weitaus größere Risiken für den Versicherer dar, als beispielsweise gesunde Sportler. Damit die privaten Krankenversicherungen effizient kalkulieren können, werden Berechnungen ähnlich wie bei Lebensversicherungen angestellt. Altersrückstellungen sollen die erhöhten Gesundheitskosten, die im gehobenen Alter fällig werden, auffangen. Im weniger hohen Alter, wenn naturgemäß auch weniger Kosten verursacht werden, können die Rückstellungen gewinnbringend angelegt werden, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgebraucht werden. Zu beachten ist für den privat Versicherten auch, dass grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip gearbeitet wird. So müssen zunächst alle anfallenden Kosten für Behandlungen selber „vorgestreckt” werden, da die Rechnungen auf den Patienten ausgestellt werden. Nach eingehender Prüfung durch den Versicherer erfolgt die Rückerstattung durch die Versicherung. Anders geht man bei Krankenhausaufenthalten vor. Die Kosten, die dann fällig werden, können nicht selber gezahlt werden, weil schnell vierstellige Beträge zusammen kommen. Für diesen Zweck gibt es die Chip- Card. Hierauf sind alle versicherungsrelevanten Daten gespeichert, die eine Abrechnung direkt mit der Versicherung ermöglichen; dann bleibt der Privatpatient außen vor.
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