Beiträge können beeinflusst werden
22.Juni 2008
Wer aktiv auf die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung Einfluss nehmen will, kann dies unter anderem mit einem Selbstbehalt tun, der vertraglich vereinbart werden kann. Dabei kann der Verbraucher meist von unterschiedlichen Varianten profitieren und möglich ist, vorab eine bestimmte Summe vertraglich zu vereinbaren. Dieser Betrag muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Versicherer trägt dann alle anderen Kosten, die im Laufe des Versicherungsjahres anfallen und beziehen die Behandlungskosten einer stationären wie auch ambulanten Behandlung mit ein. Dann ist von einem absoluten Selbstbehalt die Rede. Parallel dazu wird auch ein prozentualer Selbstbehalt angeboten. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dann dazu, einen prozentualen Satz zu leisten. Doch lauert hierbei die Gefahr, dass die Kosten explodieren können, denn schnell sind einige Hundert Euro allein bei einer herkömmlichen Untersuchung beim Arzt der Fall. Selbstbehalte können auch auf den ambulanten Bereich festgesetzt werden. Dann müssen Zuzahlungen für jede Untersuchung und für alle Heil- und Hilfsmittel geleistet werden. Dieses Zuzahlungsmodell bieten die privaten Versicherer auch für den zahnmedizinischen Bereich an, um langfristig niedrigere Beiträge anbieten zu können. In jedem Falle gut dran sind diejenigen, die gesund und keine Kosten verursachen. Dieser Personenkreis kann von einem sogenannten Großschadentarif profitieren, der mit enormen Einsparungen lockt. Als Rat wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die Einsparungen auf die hohe Kante zu legen, um davon die Selbstbeteiligung bestreiten zu können. Kosteneinsparungen können auch Berufseinssteiger anvisieren, die sich dazu entschieden haben, eine Selbständigkeit auf den Weg zu bringen. Verfügt man in diesem Stadium noch nicht über ausreichende Mittel, kann man sich dann für einen Einsteigertarif entscheiden, der recht günstig ist und die Möglichkeit offen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Einkommenslage verbessert hat, in einen höheren Tarif wechseln zu können. Wer jedoch einen besonderen Versicherungsschutz verlangt, muss auch entsprechend höhere Beiträge leisten, wenn es beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung sein soll.
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