Monatsarchiv für November, 2008
Viele Arbeitnehmer erhalten bei einer Kündigung von ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung ausbezahlt. Dies wird deshalb oft so gemacht, um dem Arbeitnehmer den Abschied zu versüßen und ihn davon abzuhalten, gegen die Kündigung zu klagen und ihn möglichst schnell los zu werden. Das kann für beide Seiten ein Vorteil sein, wenn man sich gütlich einigt, anstatt einen kostspieligen Prozess zu führen. Selbst wenn der Arbeitnehmer ihn gewinnt, wird doch das Verhältnis zum Arbeitgeber dadurch stark beeinträchtigt sein und eine sinnvolle und zielführende Zusammenarbeit ziemlich erschweren. Die gezahlte Abfindung ist zwar steuerpflichtig, spielt aber beim Bezug des Arbeitslosengeldes keine Rolle, da dies unabhängig vom Vermögen gezahlt wird. Anders sieht es aus, wenn man nach einem Jahr ALG II beantragen muss. Wer sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes nicht arbeitslos meldet, der ist allerdings verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Nahe liegend ist es in einem solchen Fall, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern, bis man entweder wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat und wieder Pflichtmitglied in der GKV wird, oder man später doch Arbeitslosengeld beantragt, so dass man auf diesem Wege wieder als reguläres Mitglied in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehrt. Versicherungen Online zu vergleichen ist hier angeraten. Wer sich freiwillig versichert, der muss jedoch beachten, dass die Krankenkasse die erhaltene Abfindung als Einkommen betrachtet. Diese Ansicht wurde auch bereits mehrfach gerichtlich bestätigt. Folgerichtig fordert sie daher entsprechende Krankenkassenbeiträge von dem Abfindungsbetrag; gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung.
Was genau als Einkommen gilt und welcher Teil davon zur Berechnung der Krankenkassenbeiträge herangezogen wird, können die Krankenkassen im Augenblick noch selbst regeln. Ab nächstem Jahr wird sich das jedoch ändern. Dann müssen alle Krankenkassen grundsätzlich auf die volle Abfindung Beiträge erheben, sofern sich der Versicherte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes freiwillig weiter versichert.
26. November 2008
In Deutschland herrscht ein akuter Mangel an Spenderorganen. Eine aktuelle Studie einer großen deutschen Krankenkasse hat ermittelt, dass jeden Monat dreißig Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten haben. Der Grund dafür ist schnell ausgemacht, es gibt nämlich hierzulande einfach zu wenig Menschen, die bereit sind, im Falle ihres eigenen Todes ihre Organe anderen zur Verfügung zu stellen, damit diese weiterleben können. In der Einstellung der im Rahmen der Studie befragten ergeben sich große Diskrepanzen zwischen Spendenbereitschaft und und dem Wunsch, im Krankheitsfall das eigene Leben mit einem Spenderorgan zu retten. Über achtzig Prozent der Befragten Deutschen hätten keine Problem damit, ein Spenderorgan anzunehmen, wenn es ihnen das Leben retten würde. Ganz im Gegensatz dazu steht die Bereitschaft, selbst Organe herzugeben. Nur ein Siebtel aller Bundesbürger hat sich bislang einen Organspenderausweis ausstellen lassen.Organe nur noch für Spender?
Auch im Widerspruch zu diesen Aussagen steht, dass dann über dreißig Prozent der Bürger dafür wären, dass nur derjenige ein Organ erhalten soll, der auch seinerseits zum Spenden bereit wäre, also einen Organspenderausweis besitzt. Die letztere Auffassung vertreten vor allen Dingen die Bürger in den neuen Bundesländern, keine Zustimmung findet diese Idee im Norden der Republik. Ein Sprecher der gesetzlichen Krankenkasse, die die Studie in Auftrag gegeben hat, will jedoch nicht den Weg beschreiten, Menschen unter Druck zu setzen, damit sie sich zum Spenden bereit erklären. Die Krankenkasse will dies über bessere Information und mit Aufklärung zum Thema Organspende erreichen. So tritt zum Beispiel statistisch gesehen sehr viel eher der Fall ein, dass man ein Organ benötigt, als das man im Falle seines Todes als Spender in Betracht käme.
Organspende – wann ist sie erlaubt?
Ein Spenderorgan darf erst dann entnommen werden, wenn der so genannte Hirntod eingetreten ist. Der Hirntod ist nach aktuellem wissenschaftlichen Stand der Zeitpunkt, an dem ein Mensch als tot gilt. Der Hirntod kann eintreten, obwohl das Herz noch funktioniert, der Körper also noch versorgt wird. Dieser Fall tritt jedoch äußerst selten ein und bewegt sich im Promillebereich bei allen Sterbefällen. Wer ein als Empfänger eines Spenderorgans in Betracht kommt, wird über eine zentrale Datenbank in Holland ermittelt.
20. November 2008
Generika machen in Deutschland einen bedeutenden Anteil aller verschriebenen Medikamente aus. Über die Hälfte aller Arzneien, die auf Rezept ausgegeben werden, sind mittlerweile Generika. Einen größeren Anteil auf dem Medikamentenmarkt haben Generika nur noch in Amerika und Japan.Da hat sich in den letzten Jahre viel getan. Noch vor einem Jahrzehnt machte der Generika – Anteil erst etwas dreißig Prozent aus. Seit dieser Zeit wächst der Markt mit ganz erheblich. Bei Medikamenten, die keinem Patentschutz unterliegen, ist der Anteil sogar noch viel höher, nämlich mittlerweile bei etwa achtzig Prozent. Die Ärzte scheinen von diesen Produkten durchaus überzeugt zu sein, da nur ein Fünftel noch das Originalpräparat verschreibt, wenn ein Generika zur Verfügung steht. Selbst das Original verschrieben wird, kann auch der Apotheker noch eingreifen und stattdessen ein den preiswerteren aber gleichwertigen Ersatz an den Patienten ausgeben. Dies ermöglicht eine Vereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen, die wirkstoffgleichen Präperaten den Vorzug geben vor teuren Originalen.
Das Einsparpotential durch Generika ist enorm. Zwar steigen nach wie vor die Kosten des Gesundheitswesens durch immer höhere Ausgaben für Medikamente; ohne Generika wären das System aber vermutlich jetzt schon nicht mehr finanzierbar. Insgesamt fast sieben Milliarden Euro konnten allein im vergangenen Jahr dadurch eingespart werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt des Gesundheitssystems und vor allem auch seines Niveaus. Generika sind heute für fast alle medizinischen Bereiche erhältlich. Über einhundert Generika sind allen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten auf dem Markt. Bei nicht – verschreibungspflichtigen Arzneien ist der Anteil sogar noch sehr viel höher. Das durch Generika gesparte Geld kann sinnvoll in neue Therapiemethoden investiert werden. Keine große Rolle spielen Generika allerdings im Augenblick noch in den Kliniken. Da hier oft sehr spezielle Medikamente und dies in erheblichen Mengen benötigt werden, sind die Einsparpotentiale dort noch sehr gering.
12. November 2008
Die Leistungen für pflegebedürftig Personen sind durch die letzte Gesetzesnovelle deutlich verbessert worden. Die Verbesserungen betreffen jedoch nicht nur die Patienten selbst, sondern auch diejenigen Angehörigen, die sich um ein hilfsbedürftiges Familienmitglied kümmern. Das die Pflegeversicherung überhaupt existiert ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Der Einführung vor dreizehn Jahren ging eine lange Debatte voraus. Seitdem existiert eine weitere wichtige Absicherung gegen Lebensrisiken, die für jeden Bürger zur Verfügung steht. Die erste große Reform der Pflege hat natürlich auch negative Seiten. So wurden, um die Leistungen aufrecht zu erhalten und auch zu verbessern, der Beitragssatz erhöht. Dafür bekommen alle Personen, die daheim einen Angehörigen pflegen, jetzt eine höhere Entschädigung. Es werden in drei Schritten bis zum Jahr 2012 die Pflegegelder um jeweils zehn Euro angehoben.Wer die Pflege nicht vollständig selbst übernehmen kann oder will, erhält nunmehr auch höhere Zuschüsse bei Inanspruchnahme eines professionellen Pflegedienstes. Auch wer nicht zu Hause, sondern ganz oder teilweise in einer Einrichtung gepflegt wird, profitiert von den Erhöhungen der Geldleistungen aus der Pflegekasse. Die neue Volkskrankheit Nr. 1 wird außergewöhnlich stark bei den Neuregelungen berücksichtigt. Wer an Demenz leidet erhält nun beinahe zweitausend Euro mehr pro Jahr, wenn er in seinem Alltag nicht mehr alleine zu Recht kommt.
Mittlerweile gibt es fast eine halbe Million Menschen, die zugunsten der Pflege eines anderen Menschen auf eigene Erwerbstätigkeit ganz oder wenigstens zum Teil verzichten. Auch hier gibt es nun neue Leistungen. Für diesen Personenkreis werden fortan aus der Pflegekasse Rentenbeiträge gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Betroffene sich wenigstens vierzehn Stunden in der Woche mit der Pflege beschäftigt. Die Höhe des Beitrag bemisst sich an dem Grad der Pflegebedürftigkeit und der aufgewandten Zeit.
06. November 2008