Monatsarchiv für Juli, 2008
Die Gesundheitsreform setzt nicht nur den Versicherten zu, auch die privaten Krankenvollversicherer sehen sich durch die Entwicklung in ihrer Existenz bedroht. Zwar steht den Unternehmen fürs erste nur ins Haus, einen Basistarif für jedermann anbieten zu müssen, der für alle Mitglieder voraussichtlich die Beiträge in die Höhe treiben wird. Jedoch existieren weiter reichende Vorschläge, die in der Tat die Existenz der privaten in Frage stellen. Sollte die PKV gezwungen werden, ihr Geschäftsmodell aufzugeben, haben führende Vertreter bereits mit Klagen gedroht und die Entschlossenheit verkündet, bis zur letzten Instanz um das Überleben zu kämpfen. Bedrohlich ist für die Unternehmen die Entwicklung zu einer Einheitsversicherung, die keinen Unterschied mehr zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse macht. Sollte es soweit kommen, bliebe den privaten Kassen bestenfalls noch das Geschäft mit Zusatzversicherungen. Was das zur Folge hätte, hat die Branche bereits öffentlich gemacht.Erste und dramatischste Konsequenz wäre der Verlust einer großen Zahl von Arbeitsplätzen als logische Folge des Wegfalls der wichtigsten Geschäftsgrundlage dieser Unternehmen. Die erzwungene Einstellung der Geschäftstätigkeit könnte darüber hinaus auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Die Altersrückstellungen der Mitglieder der PKV wären bei einer gesetzlich angeordneten Kündigung der Verträge verloren. Da diese Rückstellung aus den individuellen Beiträgen der Mitglieder angespart wird, würde man ihnen diesen Vermögenswert quasi zwangsenteignen. Ob diese vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hätte, ist zumindest fraglich. Selbst wenn man sie in einen allgemeinen Fonds überführen würde, stünden sie zwar der Allgemeinheit der Versicherten zur Verfügung, was den Enteignungscharakter jedoch nicht aufheben würde.
Auch gibt es weitere juristische Bedenken, bezüglich der vertraglichen Verpflichtung, die die Unternehmen gegenüber ihren Kunden zu erfüllen haben. So ist keine PKV grundlos berechtigt Verträge zu kündigen. Der Kunde hat einen Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistung. Bevor also nicht der letzte Kunde tot ist oder freiwillig kündigt, müssten die Geschäfte weitergeführt werden, ohne dass es zu Neugeschäften kommen dürfte. Ein zweifellos unhaltbarer Zustand für ein Wirtschaftsunternehmen.
Die Versicherer vertreten die Auffassung, dass auch der Gesetzgeber nicht berechtigt ist, diese privatrechtlichen Verträge zu stornieren. In ihrer jetzigen Struktur sind die Unternehmen auf die Einnahmen aus der Krankenvollversicherung angewiesen um zu überleben. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen selbst, sondern auch für den meist selbstständig tätigen Vertrieb, dem eine wichtige Verdienstquelle wegfallen würde.
11. Juli 2008
Wer seiner Gesundheit einen hohen Stellenwert zuordnet, verlangt auch ein Plus, wenn es um die ärztliche Versorgung geht und die Unterbringung in einer Klinik bei einem stationären Aufenthalt. Der Partner in Sachen Gesundheit ist immer die jeweilige Krankenversicherung. Der Verbraucher hat die Wahl zwischen zwei Varianten: zum einen die gesetzlichen Krankenversicherungen und zum anderen die privaten Anbieter. Die Privaten sind Versicherungsgesellschaften, die gegen Zahlung von monatlichen Beiträgen die Kosten des Patienten übernimmt, die bei ärztlichen Behandlungen, Krankenhausaufenthalten, Diagnose und Prophylaxe bestehen. Die gesetzlichen Kassen arbeiten gemäß des bundesdeutschen Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems, während die privaten Versicherungen Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und privatrechtlichen Unternehmen betrieben werden. Während die Kassen nach dem Solidaritätsprinzip vorgehen und jeden aufnehmen müssen, schlagen sich das Alter, das Geschlecht, die persönlichen Risiken, wie auch der Gesundheitszustand auf die monatlichen Beiträge für die private Versicherung nieder. Doch die individuellen Anforderungen an die einzelnen Leistungen bestimmen unter anderem auch die Kosten. Wer sich für einen gehobenen Tarif entscheidet, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen. Dazu gehört unter anderem die Chefarztbehandlung bei einem stationären Aufenthalt und das ein- oder Zweibettzimmer. Weil die Kassen längst nicht diesen Leistungsumfang zu bieten haben, verlangen immer mehr Kassenmitglieder auch einen erweiterten Schutz. Zusatzversicherungen der privaten Versicherer tragen dazu bei, das Leistungsangebot zu erweitern. Jedoch besteht nicht die Möglichkeit, eine Privatklinik aufzusuchen, da die Kassen keine Verträge mit Kliniken dieser Art unterhalten. Zusatzversicherungen übernehmen die Differenz zwischen den Kassenleistungen und den gehobenen Leistungen der Privaten. Denkbar ist auch eine Krankentagegeld- Versicherung. Der freiwillig gesetzlich Versicherte, der auf eigene Rechnung arbeitet, also selbständig ist, kann davon profitieren. Denn nicht jeder Berufstätige kann von der gesetzlich definierten sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht profitieren. Schnell sind insbesondere bei Selbständigen die Reserven angegriffen. Wer dem entgegen wirken will, kann sich für den zusätzlichen Schutz der privaten Versicherungen entschließen. Erscheinen die Beiträge zu hoch, kann der Versicherungsnehmer von der Staffelung profitieren. Dann setzt das Krankentagegeld erst zu einem späteren Zeitpunkt ein und erhöht sich gestaffelt, bis das vertraglich vereinbarte Niveau erreicht ist.
03. Juli 2008
Grundsätzlich gilt, dass In der gesetzlichen Krankenversicherung alle Leistungen vom Gesetzgeber geregelt sind und von vornherein feststehen. Völlig anders geht es da bei den privaten Versicherern zu. Hier kann der Kunde zum Teil auch selber Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nehmen und sein eigenes Leistungspäckchen selber zusammen stellen. Wer gehobene Ansprüche auch in Bezug auf medizinische Leistungen befriedigen will, muss natürlich auch mehr dafür bezahlen, als der Zeitgenosse, der bereits mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen nach dem Solidaritätsprinzip verfahren und alle gleichermaßen und auch in Unabhängigkeit vom Alter und Gesundheitszustand aufnehmen, gelten diese Kriterien bei den Privaten unter anderem als beitragsbestimmend. Hinzu kommt noch das Geschlecht, eventuelle Vorerkrankungen wie auch spezielle Risiken. Doch zum unangefochtenen Vorteil gilt, dass die persönliche Einkommenslage keinen Einfluss auf die Beitragshöhe des Versicherten nimmt. Dieser Punkt spielt eine entscheidende Rolle bei den gesetzlichen Kassen. Wer hier zu den Besserverdienenden gehört, muss viel berappen. Somit tragen diese Beitragszahler auch die Kosten derjenigen, die weniger gut betucht sind. Die Privaten kalkulieren da völlig anders und zwar nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Die individuellen und risikogerechten Beiträge dienen insbesondere auch den Altersrückstellungen, die das altersbedingte und steigende Gesundheitsrisiko auffangen sollen. In jungen Jahren verursacht der Versicherte meist noch keine Kosten und die Krankenversicherung kann einen Teil der Beiträge dafür verwenden, diese gewinnbringend anzulegen. Erst später, mit steigendem Alter wendet sich das Blatt und die Gesundheitskosten steigen an. Dann können die für das Alter zurück gelegten Anteile wie auch die Gewinne dafür verendet werden, die erhöhten Kosten zu decken. In der Regel soll dies auch ein Baustein dafür sein, die Beiträge bei den privaten Versicherern konstant zu halten. Auch das sogenannte Kostenerstattungsprinzip muss bei einer Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung beachtet werden. Der Patient gilt bei einer ärztlichen Behandlung als Vertragspartner des Arztes und erhält somit auch sofort eine Rechnung. Diese muss zunächst selber beglichen werden und hat die Versicherung die Rechnung begutachtet und geprüft, kann der Patient mit einer Kostenrückerstattung rechnen. Die vergleichsweise hohen Krankenhausrechnungen müssen nicht vom Versicherten vorgestreckt werden, denn schnell kommen Beträge in einer vierstelligen Größenordnung zusammen. Dann wird die Klinik- Card der Privaten eingesetzt, die alle versicherungsrelevanten Daten beinhaltet und der Versicherungsnehmer kann bei der Rechnung außen vor bleiben.
02. Juli 2008
Zu den Grundfesten der gesetzlichen Krankenversicherungen gehört, dass die Leistungen fest definiert sind. Anders sieht es dagegen in der privaten Krankenversicherung aus. Hier können die Mitglieder selbst ihre individuellen Wünsche festlegen, was sich natürlich auch in den Beiträgen nieder schlägt. Schließlich gilt hier das Prinzip: wer viel will, muss auch mehr bezahlen, als derjenige, der mit einer Grundversorgung zufrieden ist. Die privaten Krankenversicherer berechnen alles nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Somit wird deutlich, dass die einzelnen Beiträge auf die gewünschten Leistungen der Versicherungsnehmer zugeschnitten sind. Wie das Leistungspaket aussehen soll, sollte man vor dem Abschluss des Vertrags bereits festlegen. Aber auch das persönliche Risiko, das jeder in unterschiedlichen Bereichen trägt, trägt zur Beitragsbemessung bei. Das Geschlecht, das Alter und der gesundheitliche Zustand tragen zur Beitragshöhe bei, die beim Beginn der Versicherung ermittelt werden. Grundsätzlich gilt, dass erhöhte Risiken immer mit höheren Beiträgen verbunden sind. Raucher und übergewichtige Personen stellen weitaus größere Risiken für den Versicherer dar, als beispielsweise gesunde Sportler. Damit die privaten Krankenversicherungen effizient kalkulieren können, werden Berechnungen ähnlich wie bei Lebensversicherungen angestellt. Altersrückstellungen sollen die erhöhten Gesundheitskosten, die im gehobenen Alter fällig werden, auffangen. Im weniger hohen Alter, wenn naturgemäß auch weniger Kosten verursacht werden, können die Rückstellungen gewinnbringend angelegt werden, bis sie zu einem späteren Zeitpunkt aufgebraucht werden. Zu beachten ist für den privat Versicherten auch, dass grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip gearbeitet wird. So müssen zunächst alle anfallenden Kosten für Behandlungen selber „vorgestreckt” werden, da die Rechnungen auf den Patienten ausgestellt werden. Nach eingehender Prüfung durch den Versicherer erfolgt die Rückerstattung durch die Versicherung. Anders geht man bei Krankenhausaufenthalten vor. Die Kosten, die dann fällig werden, können nicht selber gezahlt werden, weil schnell vierstellige Beträge zusammen kommen. Für diesen Zweck gibt es die Chip- Card. Hierauf sind alle versicherungsrelevanten Daten gespeichert, die eine Abrechnung direkt mit der Versicherung ermöglichen; dann bleibt der Privatpatient außen vor.
02. Juli 2008
Wer vor der Wahl steht, sich für eine Versicherungsvariante entscheiden zu müssen, sollte sich im Vorfeld mit den individuellen Kriterien auseinander setzen. Die Leistungen im einzelnen nehmen da einen besonderen Stellenwert ein. Wer zur Heerschar der gesetzlich Versicherten gehört, muss in der Apotheke zehn Prozent selber für Medikamente und Verbandmittel aus der eigenen Tasche bezahlen. Mindestens fünf und maximal zehn Euro werden dann für das Kassenmitglied fällig. Der privat Versicherte muss sich in der Regel nicht an den Kosten beteiligen. Wer die Arzneien und das Verbandmittel vorstreckt, bekommt die Kosten später in voller Höhe von seinem Privatversicherer erstattet. Werden Brillen oder Kontaktlinsen benötigt, zahlt die Kasse keine Erstattung für das Brillengestell und lediglich bis zum 18. Lebensjahr werden Sehhilfen erstattet. Kontaktlinsen werden von vornherein nur in wenigen Ausnahmefällen getragen. Der privat Versicherte kann davon profitieren, dass zwischen 50 und 150 Euro für Brillengestelle übernommen werden, wobei der individuell gewählte Tarif eine besondere Rolle spielt. Von einer kompletten Erstattung kann der Patient profitieren, wenn der Augenarzt eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Wer eine herkömmliche zahnmedizinische Behandlung bekommt, kann mit einer Kostenübernahme von der Kasse rechnen. Soll es jedoch ein hochwertiger Zahnersatz sein, oder es steht eine besondere Behandlung an, muss der Kassenpatient meist tief in die Tasche greifen. Der Festzuschuss liegt in der Regel bei 50 Prozent und nur derjenige, der über einen Zeitraum von zehn Jahren regelmäßig zum Zahnarzt geht, kann mit Zuschüssen von bis zu 65 Prozent rechnen. Jedes Extra muss der gesetzlich Versicherte selber bezahlen und die Summen gehen oft in die Hunderte von Euro. Wer privat krankenversichert ist, bekommt grundsätzlich zahnmedizinische Behandlungen erstattet und wenn ein besonderer Zahnersatz verlangt wird oder gar ein Implantat, kann der Privatpatient von weitaus höheren Zuschüssen profitieren, als das Kassenmitglied. Aus diesem Grunde werden in zunehmender Weise auch Zusatzversicherungen für die Zähne offeriert. Zwar übernimmt keine Versicherung alle Kosten, die dann anfallen, doch grundsätzlich wird hierbei ein erweitertes Leistungsspektrum angeboten. Da der Zustand des Gebisses in der heutigen Zeit zum Statussymbol geworden ist, legen auch immer mehr gesetzlich Versicherte großen Wert auf besondere Behandlungen.
01. Juli 2008
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