Gesetzliche übernehmen längst nicht alles!
Wer sich auf den Weg ins Ausland macht, kann längst nicht damit rechnen, dass die Krankenkassen alle Kosten für eine medizinische Behandlung übernehmen. Leider haben immer noch viele Bundesbürger lediglich ihre Krankenversicherungskarte dabei, wenn sie ihren Urlaub im Ausland verbringen. Ein privater Schutz ist nicht vorgesehen, doch wenn es erst einmal passiert ist, und ein Familienangehöriger erkrankt, staunen viele nicht schlecht, wie unzureichend der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausfällt. Daher kann jedem nur empfohlen werden, einen zusätzlichen und privaten Auslandskrankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Sollte dann ein Krankenrücktransport notwendig werden, oder will man keine im Ausland üblichen Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente zahlen, deckt ein privater Schutz diese finanziellen Risiken immer ab. Im Urlaub unterliegen Touristen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Zuzahlungen gerechnet werden. Empfehlenswert ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Wie aber sieht es beispielsweise in afrikanischen Ländern aus? Hier und in vielen anderen Ländern gelten auch die Sozialversicherungsabkommen. Konkret bedeutet dies, dass in einem Krankheitsfall die medizinisch erforderlichen Behandlungen übernommen werden, jedoch nur dann, wenn der Patient einen Vertragsarzt konsultiert, oder in einem Vertragskrankenhaus behandelt wird. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass Reisende im Vorfeld bei ihrer jeweiligen Krankenkasse auch einen Auslandskrankenschein dabei haben. Die Angabe des Reiselandes spielt eine besondere Rolle. Lässt man sich als gesetzlich Versicherter, der keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat im Reiseland von einem Privatarzt behandeln, muss die private Rechnung vorab bezahlt werden. Nach dem Ende der Reise kann der Kassenpatient diese Rechnung bei seiner Versicherung einreichen und wird schnell feststellen, dass längst nicht alle Kosten zurück erstattet werden, da nach deutschen Sätzen abgerechnet wird. Der Privatarzt ist jedoch nicht daran gebunden und kann eine erheblich höhere Rechnung ausstellen, deren Differenz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Fazit: der Verbraucher bleibt dann auf einem meist hohen Kostenanteil sitzen. Anders sieht es aus, wenn man sich rechtzeitig für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden hat. Differenzbeträge werden vom Privatversicherer abgedeckt und es entstehen für den Patienten keinen zusätzlichen Kosten.
jetzt kommentieren? 30. Juni 2008