Tagesarchiv für den 30. Juni 2008

Gesetzliche übernehmen längst nicht alles!

Wer sich auf den Weg ins Ausland macht, kann längst nicht damit rechnen, dass die Krankenkassen alle Kosten für eine medizinische Behandlung übernehmen. Leider haben immer noch viele Bundesbürger lediglich ihre Krankenversicherungskarte dabei, wenn sie ihren Urlaub im Ausland verbringen. Ein privater Schutz ist nicht vorgesehen, doch wenn es erst einmal passiert ist, und ein Familienangehöriger erkrankt, staunen viele nicht schlecht, wie unzureichend der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausfällt. Daher kann jedem nur empfohlen werden, einen zusätzlichen und privaten Auslandskrankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Sollte dann ein Krankenrücktransport notwendig werden, oder will man keine im Ausland üblichen Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente zahlen, deckt ein privater Schutz diese finanziellen Risiken immer ab. Im Urlaub unterliegen Touristen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Zuzahlungen gerechnet werden. Empfehlenswert ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Wie aber sieht es beispielsweise in afrikanischen Ländern aus? Hier und in vielen anderen Ländern gelten auch die Sozialversicherungsabkommen. Konkret bedeutet dies, dass in einem Krankheitsfall die medizinisch erforderlichen Behandlungen übernommen werden, jedoch nur dann, wenn der Patient einen Vertragsarzt konsultiert, oder in einem Vertragskrankenhaus behandelt wird. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass Reisende im Vorfeld bei ihrer jeweiligen Krankenkasse auch einen Auslandskrankenschein dabei haben. Die Angabe des Reiselandes spielt eine besondere Rolle. Lässt man sich als gesetzlich Versicherter, der keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat im Reiseland von einem Privatarzt behandeln, muss die private Rechnung vorab bezahlt werden. Nach dem Ende der Reise kann der Kassenpatient diese Rechnung bei seiner Versicherung einreichen und wird schnell feststellen, dass längst nicht alle Kosten zurück erstattet werden, da nach deutschen Sätzen abgerechnet wird. Der Privatarzt ist jedoch nicht daran gebunden und kann eine erheblich höhere Rechnung ausstellen, deren Differenz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Fazit: der Verbraucher bleibt dann auf einem meist hohen Kostenanteil sitzen.  Anders sieht es aus, wenn man sich rechtzeitig für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden hat. Differenzbeträge werden vom Privatversicherer abgedeckt und es entstehen für den Patienten keinen zusätzlichen Kosten.

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Welcher Schutz soll es sein?

Nicht oft standen Krankenversicherungen und insbesondere die Kosten, die damit verbunden sind, derart stark im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen wie heute. Die Gesundheitsreform im April 2007 hatte dazu den ersten Anstoß gegeben und Verbraucher entscheiden sich immer häufiger dazu, Vergleiche zu unternehmen. Gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen kommen dann auf den Prüfstand, den sparen will schließlich jeder, ohne dabei Abstriche bei den Leistungen in Kauf zu nehmen. Die einzelnen Leistungen und auch die Möglichkeiten, Beiträge zu reduzieren nehmen an Gewicht zu. . Doch immer noch warten viele Arbeitnehmer skeptisch ab, einen Wechsel zu vollziehen. Die Medien verbreiten Meldungen, die für Unsicherheiten in bezug auf die Versicherungswahl sorgen und viele Verbraucher haben es schwer, objektive Vergleiche anzustellen. Viele wissen auch gar nicht, dass sie einen Zugang zu einer der privaten Anbieter haben. Doch ab einem monatlichen Einkommen von 3.937,50 Euro, das in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren verdient wurde, besteht die Chance, zum Privatpatienten zu avancieren. Freuberufler, Selbständige und Künstler können sich sogar ohne diese Einkommensnachweise privat absichern lassen. Natürlich spielt das individuell gewünschte Leistungsspektrum eine besondere Rolle, wenn es um die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung geht. Wer viel von der Versicherung verlangt, muss auch mehr bezahlen, der nur den Basisschutz in Anspruch nehmen will. Soll es der Chefarzt sein, der die Visite im Krankenhaus vornimmt und ein Aufenthalt in einem Einbett- oder Zweibettzimmer ist die richtige Wahl, muss man entsprechend für diesen Tarif bezahlen. Viele Kassenpatienten haben die Vorzüge des privaten Schutzes erkannt und peppen den gesetzlichen Schutz durch einen private Zusatzversicherung für das Krankenhaus auf. Schließlich will sich der Patient nicht in einem Drei- oder Vierbettzimmer wieder finden, wenn die Genesung Fortschritte machen soll. Auf diese weise kommen immer mehr Kassenmitglieder in den Genuss einer bevorzugten Behandlung während eines stationären Aufenthaltes. Die privaten Versicherer verbuchen daher einen enormen Zuwachs an Zusatzversicherungen, damit alle in den Genuss kommen können, die Grundversorgung durch die Kassen, entsprechend aufwerten zu lassen.

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