Monatsarchiv für Juni, 2008
Wer sich auf den Weg ins Ausland macht, kann längst nicht damit rechnen, dass die Krankenkassen alle Kosten für eine medizinische Behandlung übernehmen. Leider haben immer noch viele Bundesbürger lediglich ihre Krankenversicherungskarte dabei, wenn sie ihren Urlaub im Ausland verbringen. Ein privater Schutz ist nicht vorgesehen, doch wenn es erst einmal passiert ist, und ein Familienangehöriger erkrankt, staunen viele nicht schlecht, wie unzureichend der gesetzliche Krankenversicherungsschutz ausfällt. Daher kann jedem nur empfohlen werden, einen zusätzlichen und privaten Auslandskrankenversicherungsschutz zu vereinbaren. Sollte dann ein Krankenrücktransport notwendig werden, oder will man keine im Ausland üblichen Zuzahlungen für Behandlungen und Medikamente zahlen, deckt ein privater Schutz diese finanziellen Risiken immer ab. Im Urlaub unterliegen Touristen grundsätzlich den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes. Zuzahlungen gerechnet werden. Empfehlenswert ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt alle Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Wie aber sieht es beispielsweise in afrikanischen Ländern aus? Hier und in vielen anderen Ländern gelten auch die Sozialversicherungsabkommen. Konkret bedeutet dies, dass in einem Krankheitsfall die medizinisch erforderlichen Behandlungen übernommen werden, jedoch nur dann, wenn der Patient einen Vertragsarzt konsultiert, oder in einem Vertragskrankenhaus behandelt wird. Als Voraussetzung hierfür gilt, dass Reisende im Vorfeld bei ihrer jeweiligen Krankenkasse auch einen Auslandskrankenschein dabei haben. Die Angabe des Reiselandes spielt eine besondere Rolle. Lässt man sich als gesetzlich Versicherter, der keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat im Reiseland von einem Privatarzt behandeln, muss die private Rechnung vorab bezahlt werden. Nach dem Ende der Reise kann der Kassenpatient diese Rechnung bei seiner Versicherung einreichen und wird schnell feststellen, dass längst nicht alle Kosten zurück erstattet werden, da nach deutschen Sätzen abgerechnet wird. Der Privatarzt ist jedoch nicht daran gebunden und kann eine erheblich höhere Rechnung ausstellen, deren Differenz nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wird. Fazit: der Verbraucher bleibt dann auf einem meist hohen Kostenanteil sitzen. Anders sieht es aus, wenn man sich rechtzeitig für einen privaten Krankenversicherungsschutz entscheiden hat. Differenzbeträge werden vom Privatversicherer abgedeckt und es entstehen für den Patienten keinen zusätzlichen Kosten.
30. Juni 2008
Nicht oft standen Krankenversicherungen und insbesondere die Kosten, die damit verbunden sind, derart stark im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen wie heute. Die Gesundheitsreform im April 2007 hatte dazu den ersten Anstoß gegeben und Verbraucher entscheiden sich immer häufiger dazu, Vergleiche zu unternehmen. Gesetzliche wie auch private Krankenversicherungen kommen dann auf den Prüfstand, den sparen will schließlich jeder, ohne dabei Abstriche bei den Leistungen in Kauf zu nehmen. Die einzelnen Leistungen und auch die Möglichkeiten, Beiträge zu reduzieren nehmen an Gewicht zu. . Doch immer noch warten viele Arbeitnehmer skeptisch ab, einen Wechsel zu vollziehen. Die Medien verbreiten Meldungen, die für Unsicherheiten in bezug auf die Versicherungswahl sorgen und viele Verbraucher haben es schwer, objektive Vergleiche anzustellen. Viele wissen auch gar nicht, dass sie einen Zugang zu einer der privaten Anbieter haben. Doch ab einem monatlichen Einkommen von 3.937,50 Euro, das in mindestens drei aufeinander folgenden Jahren verdient wurde, besteht die Chance, zum Privatpatienten zu avancieren. Freuberufler, Selbständige und Künstler können sich sogar ohne diese Einkommensnachweise privat absichern lassen. Natürlich spielt das individuell gewünschte Leistungsspektrum eine besondere Rolle, wenn es um die monatlichen Beiträge für die Krankenversicherung geht. Wer viel von der Versicherung verlangt, muss auch mehr bezahlen, der nur den Basisschutz in Anspruch nehmen will. Soll es der Chefarzt sein, der die Visite im Krankenhaus vornimmt und ein Aufenthalt in einem Einbett- oder Zweibettzimmer ist die richtige Wahl, muss man entsprechend für diesen Tarif bezahlen. Viele Kassenpatienten haben die Vorzüge des privaten Schutzes erkannt und peppen den gesetzlichen Schutz durch einen private Zusatzversicherung für das Krankenhaus auf. Schließlich will sich der Patient nicht in einem Drei- oder Vierbettzimmer wieder finden, wenn die Genesung Fortschritte machen soll. Auf diese weise kommen immer mehr Kassenmitglieder in den Genuss einer bevorzugten Behandlung während eines stationären Aufenthaltes. Die privaten Versicherer verbuchen daher einen enormen Zuwachs an Zusatzversicherungen, damit alle in den Genuss kommen können, die Grundversorgung durch die Kassen, entsprechend aufwerten zu lassen.
30. Juni 2008
Die große Reisewelle rollt bereits und wer in einigen Wochen mit von der Partie ist, kann jetzt noch schnell für einen wichtigen Zusatzschutz sorgen: die Auslandsreise- Krankenversicherung. Ungern denkt man während der Vorfreude auf die schönsten Wochen im Jahr an Eventualfälle, die häufiger eintreten, als man sich vorstellen kann. Gerade Aktivurlauber können davon ein Lied singen, wenn ein Sturz mit dem Mountain- Bike oder beim Badespaß ein Tritt in die schmerzhaften Stacheln eines Seeigels die Freude trüben und eine ärztliche Behandlung notwendig machen. Doch wie sieht es eigentlich mit dem Schutz aus, wenn man zur Heerschar der gesetzlich Versicherten gehört? Vielfach kann es für Kassenpatienten teuer werden, wenn hohe Arztrechnungen anfallen, denn auch in Ländern, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen unterhält, werden vielfach erhöhte Rechnungen von Ärzten ausgestellt, die nicht zwingend von der Kasse übernommen werden. Dann bleibt der gesetzlich Versicherte meist auf einem Teil der Kosten sitzen. Erst gar nicht möchte man daran denken, wie es weiter geht, wenn eigentlich ein Krankenrücktransport ansteht. Dieses Extra steht bei der gesetzlichen Krankenversicherung erst gar nicht auf der Liste der Leistungen, die bezahlt werden. Dann muss man tief in die eigene Tasche greifen, denn Kosten von mehreren Tausend Euro sind dann kein Einzelfall. Wer jedoch einen Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hat, kann sich entspannt zurück lehnen, denn durch diesen Schutz genießt man erweiterte Rechte und kann von einem größeren Leistungsangebot profitieren. Daher sollte niemand auf den so wichtigen Schutz dieser privaten Versicherung verzichten. Auch die freie Wahl eines Arztes oder eines Krankenhauses erweist sich als denkbar angenehm. Die Kassen übernehmen nur die Kosten, die bei Vertragsärzten im Ausland entstehen. Hinzu kommt, dass viele Privatversicherungen eine Hotline anbieten, die man im Zweifelsfall anrufen kann und dies in der Regel rund um die Uhr. Aber auch bei organisatorischen Fragen stehen die Versicherer dem erkrankten Urlauber zur Seite und kümmern sich um einen Krankenrücktransport. Zu haben ist dieser Schutz für nur wenige Euro im Jahr; dann kann sich der Versicherte auf so viele Reisen begeben wie er will. Günstige Einzeltarife stehen dabei zur Wahl, wie auch attraktive Familienangebote. Die Kündigungsfristen liegen wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres.
27. Juni 2008
Wer nach den bedeutendsten Merkmalen einer privaten Krankenversicherung im Gegensatz zu den gesetzlichen Kassen sucht, wird dies nicht nur am Leistungsumfang festmachen können, sondern in erster Linie auch an der Beitragshöhe.Zu einem gewissen Teil kann der Antragsteller selber Einfluss darauf nehmen und nicht die Höhe des monatlichen Einkommens gehört zu den wichtigsten Kriterien, sondern auch der gewünschte Tarif.
Die Privaten stufen zunächst einmal nach dem Alter, dem Geschlecht, eventuellen Vorerkrankungen, besonderen Risiken und dem aktuellen Gesundheitszustand ein. Die Wahl des Tarifes bleibt dem Versicherten selber überlassen. Grundsätzlich gilt dabei, dass derjenige, der einen exklusiven Schutz bevorzugt, dafür auch tiefer ins Portemonnaie greifen muss, als derjenige, der bereits mit einer Basisversorgung zufrieden ist, wie es sie auch von den gesetzlichen Krankenversicherungen geboten wird.
Entscheidend ist bei einer Privatversicherung, dass nach dem Äquivalenzprinzip vorgegangen wird und nicht das Solidaritätsprinzip zugrunde liegt, wie es die Kassen verfolgen.
Ein gut verdienender Alleinstehender muss meist bei der gesetzlichen Krankenversicherung mehr bezahlen, als bei einer privaten Versicherung.
Wer jedoch jung ist und seinen beruflichen Werdegang mit einer Selbständigkeit startet, muss zunächst mit dem spitzen Stift rechnen. Aus diesem Grunde bietet sich ein günstiger Basistarif an. Kann der Versicherte Fuß fassen und sein Einkommen steigt im Laufe der Zeit, ist ein Wechsel in einen gehobenen Tarif immer möglich. Die Überprüfung des Gesundheitszustandes ist dann nicht mehr notwendig.
Zu den Vorzügen eines Privatpatienten gehört auch, dass es Tarife gibt, die einen weltweiten Schutz zu bieten haben und meist auch einen Krankenrücktransport gewährleisten. Eine freie Wahl des Arztes und einer Klinik gehört ebenfalls zu den Wünschen vieler Patienten.
Wer sich die Vorzüge privat Versicherter anseiht und selber Kassenpatient ist, möchte gern den eigenen Schutz erweitern und in einigen Bereichen dem privaten Standard anpassen.
Aus diesem Grunde gehört seit der Gesundheitsreform im April 2007 für private Versicherer auch das lukrative Geschäft von Zusatzversicherungen dazu. Wer dieses Plus vereinbart, kann auch bei einem stationären Aufenthalt von einem Einbett- oder Zweibettzimmer profitieren, oder sich vom Chef einer Klinik untersuchen lassen. Doch die Wahl des Krankenhauses bleibt nach wie vor dem Privatpatienten vorbehalten. Wer bei der Kasse versichert ist, bleibt immer noch außen vor.
27. Juni 2008
Wer aktiv auf die Höhe der Beiträge für die private Krankenversicherung Einfluss nehmen will, kann dies unter anderem mit einem Selbstbehalt tun, der vertraglich vereinbart werden kann. Dabei kann der Verbraucher meist von unterschiedlichen Varianten profitieren und möglich ist, vorab eine bestimmte Summe vertraglich zu vereinbaren. Dieser Betrag muss dann aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Der Versicherer trägt dann alle anderen Kosten, die im Laufe des Versicherungsjahres anfallen und beziehen die Behandlungskosten einer stationären wie auch ambulanten Behandlung mit ein. Dann ist von einem absoluten Selbstbehalt die Rede. Parallel dazu wird auch ein prozentualer Selbstbehalt angeboten. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich dann dazu, einen prozentualen Satz zu leisten. Doch lauert hierbei die Gefahr, dass die Kosten explodieren können, denn schnell sind einige Hundert Euro allein bei einer herkömmlichen Untersuchung beim Arzt der Fall. Selbstbehalte können auch auf den ambulanten Bereich festgesetzt werden. Dann müssen Zuzahlungen für jede Untersuchung und für alle Heil- und Hilfsmittel geleistet werden. Dieses Zuzahlungsmodell bieten die privaten Versicherer auch für den zahnmedizinischen Bereich an, um langfristig niedrigere Beiträge anbieten zu können. In jedem Falle gut dran sind diejenigen, die gesund und keine Kosten verursachen. Dieser Personenkreis kann von einem sogenannten Großschadentarif profitieren, der mit enormen Einsparungen lockt. Als Rat wird in diesem Zusammenhang empfohlen, die Einsparungen auf die hohe Kante zu legen, um davon die Selbstbeteiligung bestreiten zu können. Kosteneinsparungen können auch Berufseinssteiger anvisieren, die sich dazu entschieden haben, eine Selbständigkeit auf den Weg zu bringen. Verfügt man in diesem Stadium noch nicht über ausreichende Mittel, kann man sich dann für einen Einsteigertarif entscheiden, der recht günstig ist und die Möglichkeit offen lässt, zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Einkommenslage verbessert hat, in einen höheren Tarif wechseln zu können. Wer jedoch einen besonderen Versicherungsschutz verlangt, muss auch entsprechend höhere Beiträge leisten, wenn es beispielsweise bei einem stationären Aufenthalt das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung sein soll.
22. Juni 2008
Wer bis zu einem bestimmten Punkt auch selber die Höhe seiner monatlichen Beträge für die Krankenversicherung beeinflussen möchte, hat in der privaten Krankenversicherung dazu die Gelegenheit.
Flexibel zugeschnitten auf die individuellen Ansprüche in Bezug auf die medizinischen Leistungen und auch die eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, kann der privat Versicherte seinen Tarif frei wählen.
Doch werden bestimmte Faktoren von der Versicherungsgesellschaft zugrunde gelegt und überprüft, um die Beitragshöhe festzulegen. Das Geschlecht, das Eintrittsalter, der momentane gesundheitliche Zustand, die Krankengeschichte und persönliche Risiken gehören dazu.
Anders als bei den Kassen werden die Beiträge nicht nach dem monatlichen Einkommen bemessen und somit können in erster Linie Besserverdienende und kinderlose Ehepaare von der Beitragsgestaltung einer privaten Versicherung profitieren.
Dem Versicherten wird die Chance geboten, frei und flexibel einen passenden Tarif zu wählen. Der Basistarif entspricht beispielsweise den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei ein gehobener und exklusiver Schutz auch besondere Leistungen bei einem Klinikaufenthalt gewährleistet. Dann ist die Behandlung vom Chefarzt gesichert und auch ein angenehmer Aufenthalt in einem Einzelzimmer.
Die auf sogenannte Basisleistungen ausgerichtete Tarife sind im Prinzip an dem Leistungsumfang angelehnt, die von den Kassen geboten werden. Vielfach fallen die Beiträge dann günstiger aus, wenn man sich für die private entscheiden hat.
In erster Linie können diejenigen von den Konditionen einer privaten Versicherung profitieren, die keine weiteren Familienmitglieder mitzuversichern haben. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die alle nicht erwerbstätigen Angehörigen gleich über das Mitglied mitversichern, müssen Privatpatienten selber über einen separaten Vertrag verfügen. Schließlich gilt hier das Äquivalenzprinzip und nicht das Solidaritätsprinzip, das sich die Kassen zur Grundlage gemacht haben.
Wer als junger Selbständiger zu Beginn seines Berufslebens noch nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann mit dem Einsteigertarif seinen Kosten erst einmal begrenzen. Verändert sich die wirtschaftliche Lage im Laufe der Zeit zu seinem Vorteil, besteht bei der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, bedenkenlos in einen gehobenen Tarif wechseln zu können. Dann gilt, wie für jeden anderen auch das Motto: wer mehr von seiner Versicherung verlangt, muss dann natürlich auch mehr Beiträge leisten.
22. Juni 2008
Wird ein Krankenhausaufenthalt notwendig, möchte natürlich jeder in den besten Händen sein. Dies bezieht sich nicht einzig und allein auf die medizinische Betreuung, sondern ebenso auf all die anderen Umstände, die damit in Zusammenhang stehen. Wer eine Operation hinter sich hat, kann sich in den seltensten Fällen in einem Mehrbettzimmer erholen. Der gesetzlich Versicherte muss in der Regel mit einem Dreibettzimmer vorlieb nehmen; der Genesungsprozess wird durch diese äußeren Umstände nicht gerade gefördert, denn Ruhe ist hier nicht angesagt. Der Chefarzt wird auch in den seltensten Fällen vorbei schauen, denn grundsätzlich hat der Kassenpatient lediglich einen Anspruch auf die Behandlung eines Arztes, der gerade seinen Dienst versieht. Doch genau hierbei kann der privat Versicherte enorm profitieren. Der gehobene Tarif ermöglicht eine entsprechende Unterkunft in einem Einbett- oder Zweibettzimmer und die Visite durch den Chef der Klinik ist dann auch garantiert. Kassenpatienten müssen mit Grundleistungen auskommen, während der Privatpatient von dem erweiterten Leistungsangebot profitieren kann. Doch vorbei sind die Zeiten, in denen der gesetzlich Versicherte diese Umstände hinnehmen muss. Vielmehr wird die Chance geboten, durch private Zusatzversicherungen auch die Leistungen bei einem stationären Aufenthalt aufstocken zu lassen. Gerade in jüngster Vergangenheit haben sich viele Kassenpatienten dazu entschlossen, den eher mageren Schutz der Kasse durch eine Privatversicherung zu ergänzen. Wer in eine Klinik eingewiesen wird, sollte nicht nur die Unterlagen und die Krankenversichertenkarte der Kasse dabei haben, sondern auch die der Privatversicherung. Doch müssen alle Kriterien, die in Zusammenhang mit diesem erweiterten Schutz stehen, vorher abgecheckt werden. Schließlich fallen nicht alle Bedingungen unter den Privatversicherern gleich aus. Kommt es zu einer stationären Behandlung, sollte der Patient alle Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung stehen aufheben. Die angefallenen Kosten rechnet die Klinik direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab und alle weiteren Kosten werden dann von der privaten Zusatzversicherung übernommen. Doch darf niemand vergessen, dass selbst eine private Zusatzversicherung aus einem Kassenpatienten noch längst keinen Privatpatienten macht. Dies wird dann deutlich, wenn es um die Wahl des Krankenhauses geht. Reine Privatkliniken bleiben dem auch mit einer Zusatzversicherung ausgestatteten Patienten nach wie vor verschlossen. Besteht der Patient dennoch darauf, gehen alle anfallenden Kosten auf die eigene Rechnung, die gesetzlichen Versicherer unterhalten kein Vertragsverhältnis zu Privatkliniken.
17. Juni 2008
Ist die Entscheidung zugunsten der privaten Krankenversicherung gefallen und hat sich der Kunde nach dem Abschluss der Police anders entschieden, ist dennoch nichts verloren. Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann der abgeschlossene Vertrag dann noch rückwirkend aufgekündigt werden.Mit einer Frist von vier Wochen kann der Versicherte kündigen, wenn von Seiten des privaten Versicherers eine Beitragsänderung angekündigt wird. Die Kündigungsfrist bezieht sich dabei auf das Datum der jeweiligen Änderungsmitteilung zum Wirksamwerden; dann gilt das Vertragsverhältnis als außerordentlich gekündigt.
Hat sich der Versicherte nicht an seine Pflichten gehalten und kann die Versicherung zweifelsfrei nachweisen, dass beispielsweise die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt worden ist, erhält die Krankenversicherung die Möglichkeit, den Tarif oder gar andere mittels eines Sonderkündigungsrechtes zu beenden.
Der Versicherer wird auch von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden, oder auch andere Vertragsverletzungen vorliegen. Vielfach muss der Versicherte gar befürchten, dass Rückzahlungsforderungen gestellt werden, oder der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Wer diesen Gefahren entgehen will, muss darauf achten, alle Bedingungen einzuhalten. Denn nicht nur Rechte können in Anspruch genommen werden, sondern auch eine Reihe Pflichten stehen an.
An erster Stelle gilt zu beachten, dass beim Abschluss einer Police alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht werden. Insbesondere Fragen, die den aktuellen Gesundheitszustand betreffen oder die Krankenvorgeschichte müssen zwingend richtig beantwortet werden. Sollte hierbei Unsicherheiten vorliegen, muss der Antragsteller unbedingt für eine rechtzeitige Klärung sorgen. Auch alle anderen zusätzlichen Risiken sollten dem Versicherer genannt werden, um der Gefahr eines nicht ausreichenden Schutzes zu entgehen.
Versicherer können alle Möglichkeiten ausschöpfen und auch viele Jahre später können sich wissentlich falsch gemachte Angaben als nachteilig für den Versicherten erweisen.
Als beendet gilt ein Versicherungsverhältnis auch dann, wenn der Versicherungsnehmer den Einzugsbereich des Versicherers verlässt. Doch setzen die einzelnen Unternehmen unterschiedliche Maßstäbe, sodass jeder sich zunächst bei seiner Versicherung über die einzelnen Konditionen informieren sollte.
Naturgemäß ist das Vertragsverhältnis automatisch beendet, wenn der Versicherte verstirbt.
17. Juni 2008
Wer gern den Status eines Privatpatienten einnehmen will, sollte es dennoch nicht verpassen, Vergleiche zwischen den einzelnen Anbietern zu unternehmen. Schließlich gelten mitunter unterschiedliche Konditionen und nicht einzig und allein die Beitragshöhe sollte über die Wahl des geeigneten Anbieters entscheiden.Grundsätzlich gilt, dass sich der Schutz auf die Bundesrepublik, Europa und für die Dauer von meist einem Monat auf Länder erstreckt, die nicht zum europäischen Ausland gehören.
Stellt sich aufgrund einer Verletzung oder einer Erkrankung heraus, dass ein Patient als nicht transportfähig gilt, wird meist ein Versicherungsschutz für drei Monate angeboten. Doch muss parallel dazu auch sichergestellt sein, dass ein Rücktransport in die Heimat nicht ohne zusätzliche Gefährdungen verbunden ist.
Erscheinen diese Versicherungsbedingungen als nicht ausreichend, besteht die Chance, den Schutz auch individuell erweitern zu lassen und der Versicherungsnehmer kann einen anderen Tarif wählen.
So gibt es auch private Versicherer, die Tarife im Angebot haben, die einen unbegrenzten Versicherungsschutz weltweit bieten.
Doch ist von vornherein ein langer Auslandsaufenthalt geplant, ist es ratsam, seine Versicherung zu informieren, damit es im Schadensfall nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Dann kann der Fall eintreten, dass sogenannte Klima- oder Risikobeiträge zusätzlich gezahlt werden müssen. Zum Plis gehört, dass der Patient im Ausland die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, wie in der Heimat.
In der Praxis wird aber auch immer deutlich, dass Rechnungen für ärztliche Behandlungen in der Schweiz oder den USA wesentlich höher ausfallen als in der Bundesrepublik. Unter ungünstigen Bedingungen muss dann auch der privat Versicherte den Differenzbetrag selber bezahlen.
Eine adäquate Auslandskrankenversicherung kann in solchen Fällen für Abhilfe sorgen. Im Zweifelsfall sollte man frühzeitig nachfragen, ob ein zusätzlicher Schutz erforderlich ist, denn wer sich regelmäßig über einen langen Zeitraum im Ausland aufhalten muss, kann mit niedrigen Beträgen für einen erweiterten Schutz sorgen.
Doch nicht nur die Konditionen, sondern auch die Beiträge dafür unterscheiden sich erheblich voneinander, sodass niemand ohne Vergleiche auskommt, wenn man rundum angesichert sein und dennoch kein Vermögen dafür hinblättern will.
17. Juni 2008
Nicht immer ist bekannt, welche Vorteile eine private Krankenversicherung mit sich bringt und wo die im einzelnen liegen. Dabei können sich viel mehr Arbeitnehmer auch privat absichern lassen, als vielfach angenommen.Zu den klaren Vorteilen einer privaten Absicherung gehören unter anderem die freie Wahl eines Arztes, der Klinik wie auch eines Heilpraktikers.
Müssen gesetzliche Versicherte in jedem Quartal mit einer Praxisgebühr von zehn Euro rechnen, wird diese für den Privatpatienten nicht erhoben.
In der Regel sind auch keine Kosten in der Apotheke fällig, wenn Medikamente, Heil- und sonstige Hilfsmittel verordnet werden.
In bestimmten Tarifen kann der Versicherte davon profitieren, dass der Chefarzt die Behandlung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt übernimmt, während der Kassenpatient den Arzt akzeptieren muss, der im Moment seinen Dienst versieht.
Doch fragen sich viele, die bislang von Mitgliede einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, ob es sich auch tatsächlich lohnt, zum privaten Anbieter zu wechseln. Wer gut verdient und über ein Bruttojahreseinkommen von wenigstens 48.150 Euro verfügt und dies auch glaubhaft über einen Zeitraum von drei Jahren dem Versicherer belegen kann, kann einen entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Freiberufler und Selbständige müssen keine Einkommensnachweise erbringen und werden so von den privaten akzeptiert.
Wer sich für den privaten Versicherungsschutz entscheiden hat, muss vorher alle Leistungen abklopfen, denn schließlich stellt jeder Mensch andere Erwartungen an seinen Versicherer. Viele unterschiedliche Aspekte fließen hier ein. Wo der eine Patient großen Wert auf ein Einbettzimmer legt, möchte der andere, der zudem jung und gesund ist, von einem Kostenerstattungsmodell profitieren.
Die wirtschaftlichen Voraussetzungen spielen somit auch eine entscheidende Rolle bei der Wahl des geeigneten Tarifs, der einen Einfluss auf die monatliche Beitragshöhe nimmt.
Klar ist dabei, dass jeder, der ein Extra an Leistungen von seiner Versicherung erwartet, dafür auch mehr Beiträge zahlen muss.
Junge Menschen, die erst eine berufliche Grundlage auf selbständiger Basis schaffen müssen, können noch nicht den Tarif wählen, der mit hohen Leistungen lockt. Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, mit einem Einsteigertarif zu starten, um zu einem späteren Zeitpunkt flexibel in einen höheren Tarif zu wechseln. In der Regel verzichten die privaten Versicherer dann auch auf eine neue Gesundheitsprüfung.
11. Juni 2008
ältere Beiträge